Mundspülungen-Test: Bekannte Marken fallen durch

Magazin September 2024: Kaffee | Autor: Christine Throl/Annette Dohrmann/Hannah Pompalla | Kategorie: Kosmetik und Mode | 09.09.2024

Mundspülungen im Test: Wir haben 27 Produkte im Labor überprüfen lassen.
Foto: ÖKO-TEST

Mundspülungen sind bei erhöhtem Kariesrisiko und akuten Zahnfleischentzündungen eine sinnvolle Ergänzung zur Zahnpflege. Nach unserem Test können wir dafür 13 Produkte mit "sehr gut" empfehlen. Negativ fällt auf, dass ausgerechnet bekannte Marken durchfallen – wegen kritischer Stoffe. 

  • Wir haben 27 kosmetische Mundspülun­gen getestet, darunter sechs als Naturkosmetik zerti­fizierte Produkte. Für die Spülungen zahlten wir zwischen 83 Cent bis 8,24 Euro pro 500 Milliliter.
  • 13 Mundspülungen schneiden mit Bestnote ab.
  • In der Kritik stehen vor allem bedenkliche Inhaltsstoffe, die aus unserer Sicht nichts in Mundspülungen zu suchen haben. Dazu gehören zum Beispiel Teebaumöl, Chlorhexidindigluconat, Methylsalicylat und Natriumlaurylsulfat. Auch den Zusatz von Alkohol werten wir ab.

Gründlich die Zähne putzen – am besten zweimal täglich mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta – das ist für die allermeisten Menschen Standard in Sachen Mundhygiene.

Bei der Pflege der Zahnzwischenräume erlahmt das Engagement dann schon merklich. Nur etwa ein Drittel der Bundesbürger fädelt regelmäßig mit Zahnseide oder nutzt Interdentalbürsten. Etwa ebenso viele verwenden Mundspüllösungen, die versprechen, Karies vorzubeugen und wirksam gegen Zahnbelag (Plaque) vorzugehen.

Mundspülungen im Test: Wie schlagen sich Meridol, Listerine & Co.?

Wir wollten wissen, ob die 27 Mundspülungen in unserem Test halten, was sie versprechen. Daher baten wir die Hersteller um Belege zur Wirksamkeit. Gute Nachricht: Fluoridhaltige Lösungen haben tatsächlich einen kariesprophylaktischen Effekt. Denn Fluorid festigt den Zahnschmelz, remineralisiert die Zahnoberfläche und macht sie so widerstandsfähiger gegen Säuren und Bakterien. 

Gut ist, dass alle Mundspülungen in unserem Test die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlenen Höchstmengen an Flourid nicht überschreiten. 

Mundspülungen können Karies vorbeugen und helfen dabei, Plaque besser zu entfernen. Aber wie ist es um Schadstoffe bestellt? Wir haben 27 Produkte überprüft.
Mundspülungen können Karies vorbeugen und helfen dabei, Plaque besser zu entfernen. Aber wie ist es um Schadstoffe bestellt? Wir haben 27 Produkte überprüft. (Foto: GBJSTOCK/Shutterstock)

Mundspülungen helfen auch gegen Plaque

Darüber hinaus helfen die Mundspüllösungen nachweislich dabei, Plaque besser zu entfernen als es eine mechanische Reinigung mit Zahnbürste und Zahnseide schafft. Zahnbelag besteht aus Speichel, Bakterien und Speiseresten und ist maßgeblich für die Entstehung von Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis verantwortlich.

Für antibakterielle Wirkstoffe wie Cetylpyridiniumchlorid und ätherische Öle wie Menthol, Thymol und Eucalyptol ist belegt, dass sie die Plaque-Entfernung unterstützen. Das gilt auch für die in vielen Mundspülungen enthaltenen Zink- und Zinnverbindungen.

Ein Muss sind die frischen Wässerchen trotzdem nicht, sondern allenfalls eine sinnvolle Ergänzung der Mundhygiene für Menschen mit einem erhöhten Risiko für Karies.

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Viele bedenkliche Substanzen in Mundspülungen gefunden

Neben dem Wirkversprechen interessiert uns außerdem, ob bedenkliche Substanzen in den Rezepturen zum Einsatz kommen. Das ist bei etlichen Mundspülungen im Test der Fall. 

Kritisch sehen wir etwa das als antibakterieller Wirkstoff eingesetzte Teebaumöl. Dass der Extrakt aus den Blättern und Zweigen des australischen Teebaums relativ häufig allergische Reaktionen auslöst, ist schon länger bekannt. So gibt es eine Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung von maximal 1 % Teebaumöl in Kosmetika, die das Produkt auch einhält.

Ins Visier der Behörden geriet Teebaumöl neuerdings jedoch aufgrund eines weiteren Risikos: Wegen seiner fruchtbarkeitsschädigenden Wirkung und zusätzlich wegen des Verdachts auf entwicklungstoxische Effekte wird Teebaumöl derzeit als Inhaltsstoff in Pflanzenschutzmitteln geprüft. Dort kommt es vielfach als Fungizid zum Einsatz.

Sollte im Herbst eine offizielle Einstufung von Teebaumöl gemäß des Vorschlags des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erfolgen – und vieles spricht im Moment dafür –, dann wäre der Extrakt auch automatisch in Kosmetika verboten. Wir werten es schon jetzt um zwei Noten ab.

Weitere Problemstoffe in Mundspülungen im Test

Darüber hinaus sind wir im Test von Mundspülungen auf weitere Stoffe gestoßen, die wir abwerten:

  • Chlorhexidindigluconat: Die halogenorganische Substanz kann schon bei kürzerer Anwendung Zähne und Zunge dunkel verfärben, Schleimhäute verändern und zu Geschmacksirritationen und vermehrter Zahnsteinbildung führen.
  • Methylsalicylat: Der Duft- und Aromastoff ist in der EU seit 2021 als vermutlich fortpflanzungsschädigend eingestuft. Außerdem zählt die Substanz zu den allergenen Duftstoffen, die künftig auf Kosmetika deklariert werden müssen. Nur eine Mundspülung im Test setzt das bereits um.
  • Natriumlaurylsulfat: Das aggressive Tensid kann die empfindlichen Schleimhäute reizen. Besonders ärgerlich: Es ist in Mundspülungen enthalten, die man nach ihrer Verwendung nicht ausspülen soll.
  • Alkohol: Den Zusatz sehen wir zum einen kritisch, weil auch Kinder und Jugendliche die Produkte zur Kariesprophylaxe verwenden. Außerdem können die Lösungen problematisch für Alkoholkranke sein. Fehlt die Angabe des Alkoholgehalts, werten wir das zusätzlich als Deklarationsmangel ab.

Mundspülungen im Test: Die Bilanz

13 Mundspülungen können wir mit Bestnote rundum empfehlen. Erfreulich: Viele darunter sind mit 83 bis 89 Cent pro 500 Milliliter preiswert. Außerdem auffällig: Drei Produkte enthalten so viele Minuspunkte, dass sie nur "ungenügend" abschneiden. Dabei handelt es sich um bekannte Marken. 

Wann sind Mundspülungen sinnvoll?

Bleibt die Frage: Wann ist eine Mundspülung angebracht? Fluoridhaltige Produkte sind sinnvoll für Menschen, die ein erhöhtes Risiko für Karies haben – etwa Kinder und Jugendliche, die eine feste Zahnspange tragen, oder Patienten, die sich aufgrund körperlicher Einschränkungen die Zähne nicht so gut putzen können. Eine generelle Empfehlung fürs "Spülen" gibt es allerdings nicht.

Und fürs Zahnfleisch? Zu Mundspüllösungen mit antimikrobiellen Wirkstoffen wie Amin-/Zinnfluorid oder Cetylpyridiniumchlorid (CPC) raten Fachleute nur bei akuten Zahnfleischentzündungen und für einen begrenzten Zeitraum – zusätzlich zur mechanischen Reinigung mit Zahn- und Interdentalbürste bzw. Zahnseide.

So spült man den Mund richtig

Das rät ÖKO-TEST:

  • Die Mundspülungen werden unverdünnt angewendet, am besten zweimal täglich nach dem Zähneputzen. Dabei für etwa 30 Sekunden gründlich zwischen den Zähnen spülen. Anschließend ausspucken, aber weder schlucken noch mit Wasser nachspülen.
  • Wichtig: Kinder von 6 bis 10 Jahren sollten die Mundspülungen nur unter Aufsicht durchführen. Für Kinder unter 6 Jahren sind fluoridhaltige Lösungen hingegen tabu. Sie spu­cken oft noch nicht sicher aus – und verschlucken so möglicherweise zu hohe Mengen an Fluorid.

Weiterlesen auf oekotest.de:

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben 27 kosmetische Mundspülungen mit Fluorid in Drogerien, (Bio-)Supermärkten und Discountern eingekauft, darunter sechs als Naturkosmetik zertifizierte Produkte, zu Preisen von 83 Cent bis 8,24 Euro pro 500 Milliliter.

Labore analysierten die Fluorid- und Zinkgehalte, Produkte mit Alkohol auf Diethylphthalat, sowie alle auf Formaldehyd- abspalter. Weitere Analysen galten dem Duftstoff Methylsalicylat und hormonverdächtigen Parabenen. Um im Falle von Teebaumöl auf dessen Gehalt hochzurechnen, ließen wir die Leitsubstanz 4-Terpineol bestimmen; war Chlorhexidin deklariert, ließen wir auf halogenorganische Verbindungen analysieren. Per Deklaration erfassten wir PEG/PEG-Derivate, Natriumlaurylsulfat und synthetische Polymere.

Die Anbieter baten wir, uns produktbezogene Studien zu den ausgelobten Wirkversprechen vorzulegen und die dafür maßgeblichen Wirkstoffe zu benennen. Um zu beurteilen, was die Mundspülungen zusätzlich zur Zahnbürste gegen Karies und Zahnfleischprobleme leisten können, haben Professor Manfred Schubert-Zsilavecz und Mario Wurglics vom Institut für pharmazeutische Chemie der Universität Frankfurt am Main die maßgeblichen Inhaltsstoffe anhand der Studienlage begutachtet. Zudem haben sie die von den Anbietern vorgelegten Studien und Literatur in Bezug auf die jeweiligen Produkte beurteilt und die Verpackungen auf wichtige Gebrauchs- und Warnhinweise überprüft.

Die Verpackungen ließen wir auf chlorierte Verbindungen analysieren. Wir schauten, ob sie in einem unnötigen Umkarton stecken, ob Umweltauslobungen ohne ausreichende Erklärungen und gegebenenfalls Angaben zum Alkoholgehalt aufgebracht sind. Wir fragten die Hersteller, ob und wie viel recyceltes Plastik sie in den Flaschen einsetzen und baten um entsprechende Belege.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) Chlorhexidindigluconat; b) ein gemessener Gehalt an Methylsalicylat von mehr als 100 mg/kg; c) Teebaumöl (INCI: Melaleuca Alternifolia Leaf Oil); d) Natriumlaurylsulfat (INCI: Sodium Lauryl Sulfate); e) PEG/PEG-Derivate. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Propylparaben; b) Alkohol.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (hier: PVP). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein Umkarton, der kein Glas schützt; b) ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage; c) Umweltauslobungen ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt (hier: "klimaneutral"); d) kein deutlicher Hinweis auf Alkohol und/oder keine konkrete Angabe des Alkoholgehalts (Dentalux: keine Angabe des Alkoholgehalts in Prozent); e) deklarierter Fluoridgehalt weicht um mehr als 25 Prozent vom analysierten Fluoridgehalt ab.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die (vom Hersteller versprochenen) Wirkungen der Produkte – außer bestimmte Wirkversprechen durch entsprechende Studienabfrage – nicht überprüft haben.

Testmethoden

Je nach Zusammensetzung:
Fluorid: §64 LFGB K 84.06.01-2 mod (Säule + Temp.-Programm), Fluoridbestimmung mittels GC-FID.
Zink: Totalaufschluss in der Mikrowelle, Bestimmung mittels ICP-MS..
Methylsalicylat: DIN EN 16274:2021-11 (mod.Vorbereitung/Messbedingung), nach Zugabe von Wasser und organischem Lösungsmittel werden die Allergene durch Flüssig-Flüssig-Extraktion.
Formaldehyd/-abspalter: saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie.
Parabene: LC-UV.
Halogenorganische Verbindungen: a) Heißwasserextraktion mit anschließender Zentrifugation und Membranfiltration, Festphasenanreicherung (SPE), Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts; b) Extraktion mit organischem Lösungsmittel, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts.
Diethylphthalat: Extraktion mit TBME, GC-MS
4-Terpineol: GC/MS.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: März – April 2024.

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