ÖKO-TEST-Magazin 6/2010: "Wem gehört der Brokkoli?", fragten wir im Sommer in einer Geschichte zum Thema "Patentierung auf Pflanzen". Hier wurde über Brokkoli- und Tomatenpatente berichtet, die derzeit am Europäischen Patentamt in München noch einmal auf dem Prüfstand stehen. Geklärt werden muss, ob diese Züchtungen vollständig aus natürlichen Phänomenen wie Kreuzung und Selektion bestehen - oder ob ein kleiner technischer Eingriff dazu führt, dass man es mit einer echten Erfindung zu tun hat, die patentierbar ist. Das entsprechende Regelwerk trifft hierzu keine eindeutige Aussage. Es spricht nur davon, dass Patente überall dort tabu sind, wo "im Wesentlichen biologische Verfahren" zum Einsatz kommen. Aber was bedeutet das? Diese Frage wurde nun geklärt. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts entschied nun, dass ein Züchtungsverfahren, in dem technische Hilfsmittel wie genetische Marker verwendet werden, das aber im Wesentlichen biologisch ist, nicht patentierbar ist. Nun muss die Technische Beschwerdekammer entscheiden, ob die Patente damit noch haltbar sind. Der Ausgang ist ungewiss. Fest steht aber: Werden die Patente widerrufen, so haben es künftig Konzerne mit dem Patentieren von Züchtungen schwerer.
Reaktionen: Patente auf Pflanzen
Beschwerdekammer entscheidet
ÖKO-TEST Januar 2011 | | Kategorie: Freizeit und Technik | 31.12.2010