Unzureichende Vertragslaufzeiten, Rosinenpickerei bei den Risiken, widersprüchliche Einstufungen von Vorerkrankungen sowie unbezahlbare Beiträge für bestimmte Berufsgruppen - die Mängel, die ÖKO-TEST bei den Tests von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen in den vergangenen Jahren (ÖKO-TEST-Magazin 3/2014 und 4/2012) aufdeckte, sind zahlreich. Für Risikogruppen wird der Abschluss einer privaten BU-Police zu einem reinen Glücksspiel, kritisierte ÖKO-TEST mehrfach und forderte - zuletzt in einem Beitrag für das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW-Vierteljahreshefte 3/2014) - den Staat auf, für Abhilfe zu sorgen und entweder gesetzlichen Grundschutz oder bezahlbare Privattarife für jedermann einzuführen. Dieser Forderung haben sich jetzt auch der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale NRW (VZ-NRW) angeschlossen. Denn auch die Erfahrungen der Verbraucherschützer belegen, dass die Versicherungswirtschaft ihrer sozialpolitischen Aufgabe, flächendeckend Absicherungen anzubieten, mit den derzeitigen Tarifen nicht gerecht wird. "Meist scheitert ein Abschluss an dem viel zu teuren Beitrag oder an schon bestehenden Vorerkrankungen", stellte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der VZ-NRW, nach Auswertung von 758 Beratungen bei der VZ-NRW fest. Und wenn der Abschluss klappt, ist die Rente meist zu niedrig, um für ausreichende finanzielle Absicherung zu sorgen. Das ergab die Auswertung der vorgelegten Verträge. BdV und VZ-NRW fordern von der Politik daher jetzt als Mindestschutz eine BU-Rente von bis zu 1.500 Euro ohne oder mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung für jedermann. Darüber hinaus fordern sie von Politik und Anbietern, für mehr Transparenz bei den Tarifen und der Risikokalkulation sowie für einen Umgang mit Versicherungsnehmern auf Augenhöhe zu sorgen. Noch einen Schritt weiter geht die Verbraucherkommission Baden-Württemberg. Sie fordert zusätzlich ein Verbot von Risikozuschlägen für Vorerkrankungen sowie gleiche Beiträge für alle Berufsgruppen oder zumindest eine stark vereinfachte Einstufung in höchstens drei Berufsgruppen und eine Leistungspflicht, sobald die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit eines Versicherten festgestellt hat. Um Versorgungslücken verlässlich auszuschließen, sollten zudem nur noch Verträge zulässig sein, die bis zum gesetzlichen Rentenalter laufen.
Reaktionen: Berufsunfähigkeitsversicherungen
Für alle abschließbar machen
ÖKO-TEST Juli 2015 | | Kategorie: Geld und Recht | 26.06.2015