Der 2010 gegründete Robo-Advisor Cashboard hat Mitte Mai Insolvenzantrag gestellt und seinen Geschäftsbetrieb mittlerweile eingestellt. Angeblich konnte das von ÖKO-TEST bei seinem Test der Robo-Advisor im vergangenen Jahr bereits als "ungenügend" eingestufte Start-up-Unternehmen zwar genügend Kunden gewinnen, aber infolge einer Vergütung, die ausschließlich aus einer erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung bestand, nicht profitabel arbeiten. Versuche, neue Geldgeber zu finden, sind zumindest bislang gescheitert. Das Kontoguthaben und die Anlagen der Kunden sind nach Angaben von Cashboard von der Insolvenz aber nicht betroffen, weil das persönliche Bankkonto und die Depots der Kunden jeweils bei unabhängigen Partnerbanken liegen. Sie werden also getrennt vom Vermögen von Cashboard geführt und müssen nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Die Wertpapiere gehören als Sondervermögen ohnehin den Kunden, das jeweilige Bankkonto unterliegt der Einlagensicherung. Allerdings hat Cashboard für einige Produkte eine Mindestverzinsung von zwei Prozent garantiert und Kapitalschutz versprochen. "Das ist frech, denn dafür gibt es keine gesetzliche Sicherung", schrieb ÖKO-TEST schon im Juni vergangenen Jahres und warnte: "Geht die Cash-Board-GmbH pleite, gibt es keinen Cent Mindestzins und auch der Kapitalschutz ist flöten." Ob diese Leistungen nun komplett oder nur teilweise verloren sind, lässt sich derzeit zwar noch nicht abschätzen. Aber aktuell sind alle Auszahlungen ebenso wie Bonusgutscheine für Kunden-werben-Kunden oder andere Werbeaktionen durch den Insolvenzantrag blockiert.
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Robo-Advisor stellt Insolvenzantrag
ÖKO-TEST Juli 2017 | | Kategorie: Geld und Recht | 29.06.2017