Mit Medikamenten dauert eine Erkältung sieben Tage, ohne eine Woche", sagt der Volksmund - zu Recht. Denn mit Arzneimitteln wird man nicht schneller wieder gesund, sie können allenfalls die Symptome lindern. Bei Schnupfen können Salzlösungen und abschwellend wirkende Nasentropfen Kindern helfen, freier zu atmen. Doch nicht alle Mittel sind zu empfehlen. Wir haben Schnupfenmittel prüfen lassen: 17 Produkte, die den trockenen Schleimhäuten helfen sollen, sich zu regenerieren, und 17 Mittel, die die Schleimhäute abschwellen lassen.
Das Testergebnis
Während man mit Salzlösungen nicht viel falsch machen kann und die Produkte fast alle mit "sehr gut" abschneiden, kommen die abschwellend wirkenden Nasensprays nicht über ein "befriedigend" hinaus.
Am besten schneiden die unkonservierten Salzlösungen ab. Sie befeuchten die Nasenschleimhaut, versorgen sie mit Nährstoffen und wirken regenerierend. Die Mittel können ohne Probleme über einen längeren Zeitraum genommen werden. Zugesetztes Dexpanthenol fördert die Wundheilung, Hyaluronsäure sorgt für eine länger anhaltende Befeuchtung. Hingegen ist der Zusatz von Aloe vera im Weleda Rhinodoron Nasenspray überflüssig, da nicht ausreichend nachgewiesen ist, dass es die Wirkung eines Schnupfenmittels verbessert.
Zum Abschwellen der Schleimhäute werden sogenannte Sympathomimetika eingesetzt. Es handelt sich um die Wirkstoffe Xylometazolin und Oxymetazolin. Sie lindern zwar die Beschwerden, können aber abhängig machen und einen medikamentösen Dauerschnupfen auslösen. Deshalb dürfen sie nur fünf bis sieben Tage genommen werden. Auf den begrenzten Anwendungszeitraum muss im Beipackzettel hingewiesen werden. Außerdem sollte darin stehen, dass vor einer erneuten Anwendung eine Pause von mehreren Tagen eingelegt werden muss. Die Angaben finden sich auf allen Beipackzetteln. Wegen möglicher schwerer Nebenwirkungen sind bei Säuglingen Überdosierungen tunlichst zu vermeiden. Für sie gibt es niedriger dosierte Präparate.
Der Konservierungsstoff Benzalkoniumchlorid kann die Nasenschleimhaut zum Teil irreversibel schädigen. Trotz uneinheitlicher Studienlage hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Jahr 2004 für entsprechende Präparate einen Warnhinweis in der Gebrauchsinformation vorgeschrieben.