Zuerst die gute Nachricht: Vom 27. Dezember an gelten in der Europäischen Union erstmals Grenzwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, für alle Verbraucherprodukte. Wenn gummi- und kunststoffhaltige Alltagsprodukte künftig mehr als einen Milligramm pro Kilogramm einer der von der EU als krebserregend eingestuften PAK-Verbindungen enthalten, dürfen sie nicht mehr verkauft werden. Vorausgegangen ist dieser Entscheidung eine seit vielen Jahren vorgebrachte Kritik von Verbraucherverbänden und Umweltbehörden. Auch ÖKO-TEST macht schon seit Langem auf die Gesundheitsgefahren aufmerksam. Bei Bekleidung und Schuhen zum Beispiel können die Schadstoffe über die Haut aufgenommen werden.
Und nun die schlechten Nachrichten: Die neue EU-Verordnung gilt nicht für Erzeugnisse, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden. Auch wenn die Hersteller und Importeure nun aufgefordert sind, ihre Produktionsprozesse zu optimieren, um die Grenzwerte dauerhaft einzuhalten: Der Verbraucher muss vorläufig weiter damit rechnen, dass es noch Produkte auf dem Markt gibt, die voll mit jenen krebserregenden Verbindungen sind, die teils in Verdacht stehen, das Erbgut zu verändern, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib zu schädigen. Die EU hat zudem erst mal nur acht der vielen PAK-Verbindungen, die in Gebrauchsgütern vorkommen können, auf die schwarze Liste gesetzt. Das weit verbreitete Naphthalin etwa ist weiterhin zugelassen. Diese Verbindung ist umweltschädlich und steht im Verdacht, ebenfalls krebserzeugend zu sein.
Ein Produkt, das immer wieder, auch schon in vielen Tests von ÖKO-TEST, durch hohe PAK-Werte auffällt, ist der Gummistiefel. Warum stecken darin eigentlich so viele PAK? Die Erklärung ist folgende: Die weichen Treter bestehen meist aus Synthetik- oder Naturkautschuk beziehungsweise einer Kunststoffmischung, oft mit PVC. Um sie wasserfest und gleichzeitig schön anschmiegsam zu machen, wird tief in die chemische Trickkiste gegriffen. Unter anderem kommen häufiger gesundheitsschädliche Phthalat-Weichmacher zum Einsatz sowie spezielle PAK-haltige Weichmacheröle, zum Beispiel Teeröle. Sie entstehen als Neben- oder Abfallprodukt bei der Kohle- und Erdölverarbeitung. Beim Verbrennungsprozess von Ölen entstehen PAK. Je niedriger die Temperatur bei der Verbrennung, desto unvollständiger erfolgt sie und umso mehr dieser Verbindungen entstehen.
Neben Erdöl können auch alle daraus abgeleiteten Produkte, etwa Kunststoffe, PAK enthalten, sofern der Hersteller sie nicht durch - aufwendige und teure - Verarbeitungsschritte entfernt hat. Zwar gibt es längst Weichmacheröle mit reduziertem PAK-Gehalt sowie elastische Gummi und Kunststoffe ohne Weichmacheröle, doch diese sind wegen der aufwendigeren Produktion teurer. Die Hersteller wollen die Kosten jedoch möglichst gering halten.
In der Branche gibt es zudem kaum Bestrebungen, die Schadstoffbelastung zu red...