Naturtrübe Apfelsäfte-Test: Es geht auch ohne Pestizidrückstände im Saft

Magazin Oktober 2024: Haferflocken | Autor: Franziska Blaum/Marieke Mariani/Rebecca Welsch | Kategorie: Essen und Trinken | 24.10.2024

Naturtrübe Apfelsäfte im Test: Wir haben 32 Apfelsäfte ohne Zuckerzusatz getestet.
Foto: ÖKO-TEST

Ob pur oder als Schorle – Apfelsaft ist beliebt. Gut, dass wir knapp die Hälfte der überprüften naturtrüben Apfelsäfte empfehlen können. Doch der Genuss wird durch Pestizidrückstände getrübt. Sie stecken in 14 von 32 Produkten in unserem Test. Und auch das Schimmelpilzgift Patulin ist wieder ein Problem.

  • Im Test: 32 naturtrübe Apfelsäfte, 16 davon waren Bio-Produkte. Alle waren Direktsäfte. 
  • Mit "sehr gut" schneidet die Hälfte der Säfte im Test ab.
  • In der Kritik stehen Pestizidrückstände, das Schimmelpilzgift Patulin und wenig ökologische Verpackungen.
  • Bemerkenswert: In nur einem einzigen Apfelsaft mit Bio-Label hat das von uns beauftragte Labor einen geringen Pestizidgehalt nachgewiesen.

Apfelsaftliebhaber haben die Wahl zwischen 15 "sehr guten" Produkten in unserem Test. Alle anderen kassieren Minuspunkte. Ihnen verderben wahlweise Pestizidrückstände, wie beispielsweise das besonders bedenkliche Pestizid Acetamiprid, das Schimmelpilzgift Patulin, ihre wenig umweltfreundliche Verpackung oder Deklarationsmängel die Note. Doch gehen wir ins Detail. 

Labor findet im Apfelsaft-Test Pestizidrückstände 

In vielen konventionellen Apfelsäften hat das Labor Rückstände von zwei bis sechs Pestiziden nachgewiesen, in drei Säften sogar aus unserer Sicht abwertungsrelevante Mengen des bedenklichen Insektizids Acetamiprid.

Acetamiprid gehört zur Gruppe der Neonicotinoide, die das Nervensystem von Bienen schädigen und ihren Orientierungssinn stören können. Selbst wenn einige betroffene Produkte mit Pestizidspuren noch "gut" abschneiden, da es darüber hinaus keine Abwertungen gibt, trübt der Befund die Bilanz dieses Tests. 

Einige Apfelsäfte enthalten Schimmelpilzgift Patulin 

Pestizidrückstände sind keine Überraschung in diesem Test – anders als das Schimmelpilzgift Patulin. Nachdem in unserem letzten Apfelsaft-Test Schimmelpilzgifte gar kein Thema waren, sind diesmal sieben Produkte betroffen. Bei sechs davon handelt es sich allerdings um so geringe Mengen, dass aus unserer Sicht keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten sind.

Lediglich ein Bio-Produkt wird von uns abgewertet: Die gemessenen Patulingehalte schöpfen den bestehenden EU-Grenzwert für Äpfel zu mehr als der Hälfte aus. 

Patulin kommt sehr häufig in Äpfeln und Apfelerzeugnissen vor. Früchte, die durch Tiere oder während der Verarbeitung beschädigt werden, sind ein guter Nährboden für die Patulin-bildenden Pilze. Eine ungeeignete Lagerung kann zudem zu einer vermehrten Toxinbildung führen.

Das Problem: Patulin ist als erbgutverändernd eingestuft. Es gilt als Nervengift und kann zu Verdauungsstörungen wie Erbrechen und Magenschleimhautentzündungen mit Blutungen führen. Zudem soll es leberschädigend sein. 

Während Patulin überraschend wieder Thema ist, haben wir auch gute Nachrichten: Überschritten im letzten Test noch drei Apfelsäfte die Rückstandshöchstmengen für das im Obstanbau verbotene Spritzgift Mepiquat, wurde es diesmal nur in wenigen Produkten in geringen Spuren nachgewiesen. Diese sind unserer Einschätzung nach gesundheitlich unbedenklich

Ökologisch schwierige Einweg-Verpackungen

Auch wenig umweltfreundliche Verpackungen sorgen teils für Punktabzüge. So sehen wir es unter Umweltaspekten kritisch, dass ein Produzent seinen Apfelsaft in einer Einweg-Glasflasche anbietet. Einwegflaschen aus Glas sind dem Umweltbundesamt zufolge ökologisch nicht sinnvoll. Hersteller sollten stattdessen Glas-Mehrwegflaschen nutzen, die bis zu 50 Mal wiederbefüllt werden können.

Darüber hinaus bemängeln wir, dass ein Saft in einer Einweg-PET-Flasche verkauft wird, die noch dazu einen Rezyklatanteil von weniger als 50 Prozent aufweist. Die Getränkeverpackungsbranche hatte sich dazu bekannt, den Rezyklatanteil in PET-Einwegflaschen bis 2022 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Das gilt auch aus unserer Sicht als Mindeststandard.

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Apfelsäfte in Getränkekartons am besten verpackt

Im Vergleich der Einwegverpackungen sind Getränkekartons, in denen die meisten Apfelsäfte verpackt sind, im Vorteil. Eine Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu) kam 2020 zu dem Schluss: "Getränkekartons zeigen sich nach Maßgabe der bilanzierten Wirkungskategorien und angewendeten Auswertestrategien mindestens gleichwertig mit Glas-Mehrweggebinden, PET-Einwegflaschen jedoch nicht." Daher werten wir Getränkekartons nicht ab.

Was ist ansonsten aufgefallen? In den Deckeldichtungen aller in Glasflaschen angebotenen Säfte wies das Labor PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen nach, die bei der Entsorgung die Umwelt belasten. Einige Hersteller führen an, dass nur mit diesen Deckeln der Schutz vor dem Bersten der Flasche gewährleistet sei, da durch sie der durch Gärungsprozesse aufgebaute Druck entweichen könne. Sich darauf auszuruhen halten wir jedoch für zu kurz gegriffen und fordern die Hersteller auf, aktiv nach Alternativen zu suchen. 

Werbung mit Selbstverständlichkeiten 

Luft nach oben gibt es auch bei den Auslobungen der Produkte. Einige Hersteller werben aus unserer Sicht auf ihren Produkten mit Selbstverständlichkeiten. So beanstanden wir es, wenn auf den Verpackungen beispielsweise steht, dass der Apfelsaft ohne Zuckerzusatz, Konservierungsmittel oder Farbstoffe auskomme. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, zu denen die Hersteller verpflichtet sind. 

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft einen Bio-Apfelsaft: Dieser müsste, um den Leitsätzen für Fruchtsaft und Fruchtnektar zu entsprechen, eigentlich die Deklaration "mild" tragen. Denn der gemessene Gesamtsäuregehalt im Saft betrug weniger als vier Gramm pro Liter. Die Deklaration fehlt jedoch auf dem Getränkekarton. 

Übrigens: Zu viel Fruchtzucker ist ebenso ungesund wie Industriezucker. Verdünnen Sie Fruchtsäfte daher immer mindestens im Verhältnis 1 zu 3 mit Wasser.

Schlechte Ernte macht Apfelsäfte vermutlich teurer

Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamts kämpfen deutsche Obstbaubetriebe 2024 mit einer weit unterdurchschnittlichen Apfelernte – 22 Prozent weniger Äpfel als im Vorjahr und 26,3 Prozent weniger als im Mittel der vergangenen zehn Jahre. Auch beim Streuobst sieht die Prognose des Verbands der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) allenfalls durchschnittlich aus.

Dabei sind die regionalen Unterschiede groß. In Thüringen und Sachsen sollen die Ausfälle bis zu 60 Prozent betragen, auch in Nordrhein-Westfalen wird eine um die Hälfte schlechtere Apfelernte als im Vorjahr erwartet. Andere Regionen stehen besser da – aus den großen Anbaugebieten am Bodensee und im niedersächsischen Alten Land werden dieses Jahr voraussichtlich rund drei Viertel der deutschen Äpfel kommen. Ob die Menge ausreicht, um den Bedarf zu decken, ist fraglich.

Nun stammen die Äpfel für einige der 32 Apfelsäfte in unserem Test ohnehin aus weiten Teilen Europas – in manchen Fällen aus bis zu zehn verschiedenen Ländern. Doch auch Importe können die Verluste diesmal nur schwer ausgleichen. In ganz Europa ist die Ernte schlechter als in den Vorjahren.

Wird Apfelsaft zum Luxusgut? Die Preise für Äpfel, und damit auch für Apfelsaft, werden spürbar steigen, prognostizierte Klaus Heitlinger, Geschäftsführer des VdF, unlängst.

Äpfel für naturtrübe Säfte nicht nur aus Deutschland

Die Anbaufläche von Äpfeln lag in Deutschland 2023 bei rund 33.000 Hektar – der größte Teil der Gesamtobstanbaufläche. Etwa drei Viertel der in Deutschland geernteten Äpfel werden als Tafelobst verkauft – nur 26 Prozent zur Weiterverarbeitung, zum Beispiel in Fruchtsäften.

Entsprechend kaufen Safthersteller Äpfel aus anderen europäischen Ländern zu – besonders häufig aus Polen, Ungarn oder Italien. Für die Apfelsaftproduktion beliebt sind Sorten wie Elstar, Gala, Topaz und Golden Delicious. Teilweise wird jedoch eine Vielzahl an Sorten zusammengemischt, deren Anteile sich letztlich kaum noch genau beziffern lassen.

Die meisten zu Saft verarbeiteten Äpfel stammen von Plantagen. Die Hersteller von 20 Säften im Test gaben an, dass ihre Säfte zu mehr oder weniger großen Teilen aus Äpfeln von Streuobstwiesen hergestellt sind – doch nur vier davon enthielten ausschließlich Streuobst.

Streuobstwiesen haben ökologische Vorteile. Sie leisten einen Beitrag zur Artenvielfalt und versorgen die Böden mit wichtigen Nährstoffen. Häufig wachsen dort alte Apfelsorten mit hohem Polyphenolgehalt, die für allergiegeplagte Menschen verträglicher sein können.

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Für unseren Test haben wir insgesamt 32 naturtrübe Apfelsäfte in Getränkekartons, Glas- und Plastikflaschen eingekauft. Wichtiges Auswahlkriterium: Es dürfen ausschließlich Direktsäfte, kein Konzentrat sein. Mit 16 biozertifizierten Säften wird die eine Hälfte des Testfeldes aus ökologisch, die andere aus konventionell angebauten Äpfeln hergestellt. Für den Liter Apfelsaft zahlten wir zwischen 99 Cent und 3,99 Euro.

Ein Labor untersuchte die Produkte auf Pestizide, Chlormequat und Mepiquat sowie auf das Schimmelpilzgift Patulin. Die Verpackung wurde auf umweltbelastende PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen untersucht. Darüber hinaus ließen wir einige Qualitätsparameter gemäß der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung sowie der Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar überprüfen, die erfreulicherweise alle Säfte erfüllten: Mithilfe des sogenannten Brix-Wertes lassen sich die relative Dichte und die Süße des Saftes bestimmen – je höher der Wert, desto besser die Qualität der Früchte. Auch der pH-Wert war Teil des Prüfprogramms. Ethanolgehalte geben Aufschluss über Gärungsprozesse, Methanol über eine mögliche Enzymbehandlung bei der Obstverarbeitung. Hydroxymethylfurfural kann anzeigen, ob der Saft beim Pasteurisieren zu stark oder zu lange erhitzt wurde.

Außerdem ließen wir die Gesamtsäure bestimmen und glichen anhand der Messwerte ab, ob ein Apfelsaft mit weniger als vier Gramm Säure pro Liter Saft den Leitsätzen entsprechend als "mild" gekennzeichnet ist. Hinzu kam eine Analyse der flüchtigen Säuren und Milchsäure als Indikatoren für eine mikrobielle Belastung des Produkts – hier war alles unauffällig. Wir ermittelten zudem, ob die Anbieter auf der Packung mit Selbstverständlichkeiten werben – etwa dass ihr Produkt, wie gesetzlich vorgeschrieben, keinen Zucker, keine Konservierungsmittel oder Farbstoffe enthält.

Darüber hinaus erfassten wir, ob die Säfte in Getränkekartons, Einweg- oder Mehrwegflaschen aus Kunststoff oder aus Glas abgefüllt sind. Handelte es sich um Plastik, forderten wir von den Herstellern Belege über den Anteil an Recyclingmaterial aus dem Wertstoffkreislauf. Klimaauslobungen ohne ausreichende Erläuterungen fanden wir keine auf den Verpackungen, bei zugesetztem Vitamin-C war die Angabe in der Nährwerttabelle korrekt und angegebene Nutri-Scores waren nachvollziehbar.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt, zugrunde gelegt werden die gemessenen Gehalte. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode. Bei Richt- und Orientierungswerten sowie Verarbeitungsfaktoren und Leitsätzen handelt es sich um rechtlich nicht bindende Werte, die eingehalten werden sollten, während rechtlich bindende Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um zwei Noten: ein gemessener Gehalt von Patulin, der den EU-Rückstandshöchstgehalts von 50 µg/kg in Äpfeln zu mehr als 50 bis 100 % ausschöpft (in Tabelle: "erhöht"); Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein bis zwei besonders bedenkliche Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,01 mg/kg im unverarbeiteten Apfel, berechnet unter Berücksichtigung des Verarbeitungsfaktors 0,73 für Acetamiprid in pasteurisiertem Saft (Quelle: BfR-Datensammlung / EU-Datenbank zu Verarbeitungsfaktoren). Dabei orientieren wir uns an der Liste der hochgefährlichen Pestizide des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN), Stand 8/2021, insbesondere der in Gruppe 2 oder Gruppe 3 als sehr bienentoxisch oder sehr bioakkummulierend und sehr persistent in Wasser, Böden oder Sedimenten genannten Stoffe, sowie an Einstufungen von Pestiziden in der EU-Datenbank oder CLP-Verordnung (ECHA) als kanzerogen oder reproduktionstoxisch (hier: Acetamidprid); b) ein Mehrfachrückstand an zwei bis sechs Pestiziden und/ oder Wirkverstärkern und/oder Wachstumsregulatoren.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um jeweils vier Noten: a) Glas-Einwegflasche (in Tabelle: "Glas-Einweg"); b) PET-Einwegflasche mit einem Anteil an Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 50 % im Flaschenkörper (in Tabelle: "PET-Einweg"). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) PVC/ PVDC/chlorierte Verbindungen in der Deckeldichtung von Glasflaschen; b) Werbung mit Selbstverständlichkeiten mit Hinweis auf gesetzliche Regelungen, wobei gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften oder selbstverständliche Umstände als etwas Besonderes hervorgehoben werden, obwohl vergleichbare Produkte diese ebenso aufweisen; c) fehlende Deklaration "mild" gemäß Anforderungen der "Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar" des Deutschen Lebensmittelbuches.

Das Gesamtergebnis basiert auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" oder "ungenügend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht. 

Testmethoden 

Pestizid-Screening: GC-MS/MS; LC-MS/MS nach § 64 LFGB L 00.00-113: 2015-03, mod. (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).
Chlormequat/Mepiquat: LC-MS/MS nach § 64 LFGB L 00.00-76 : 2008-12; mod. (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).
Patulin: LC-MS/MS (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).
Refraktion direkt gemessen: Gemäß L 31.00-16 der ASU (DIN EN 12143).
Dichte: per Biegeschwinger nach IFU-1A.
Gewichtsverhältnis d 20 °C/20 °C (relative Dichte): per Biegeschwinger nach IFU-1A.
pH-Wert: mittels potentiometrischer pH Glaselektrode nach IFU-11.
Methanol/Ethanol: Headspace-GC-FID in Anlehnung an OIV MA-AS312-03A.
5-Hydroxymethylfurfural (HMF): HPLC-DAD gemäß IFU-69.
Flüchtige Säuren: destillativ-titrimetrisch gemäß IFU-5.
Titrierbare Säuren (Gesamtsäure) berechnet als Zitronensäure bei pH 8,1: titrimetrisch in Anlehnung an IFU-3.
Milchsäure: D- und L-Milchsäure enzymatisch gemäß IFU-53.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: Juni bis Juli 2024 

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