Zwieback-Test: Die meisten Zwiebacke sind empfehlenswert

Jahrbuch Kinder und Familie für 2025 | Autor: Lisa Hitschler/Marieke Mariani/Ann-Cathrin Witte | Kategorie: Kinder und Familie | 20.12.2024

Zwieback-Test: Wie schlagen sich Brandt, Alnatura & Co.?
Foto: ÖKO-TEST

Zwieback schmeckt lecker und gilt als bekömmlich – egal ob als Kindersnack oder bei Magen-Darm-Problemen. Aber wie steht es um die Inhaltsstoffe? Unser Test zeigt: Meistens gut. Nur vereinzelt sind wir auf Stoffe gestoßen, die wir abwerten. 

  • Wir haben 21 Zwiebacke getestet, darunter 15 Bio- und 6 konventionelle Produkte.
  • Erfreulich: Die meisten Produkte können wir empfehlen.
  • Allerdings sind wir auch auf bedenkliche Inhaltsstoffe gestoßen, zum Beispiel auf das Schimmelpilzgift Deoxynivalenol und das Schwermetall Cadmium. 

Aktualisiert am 20.12.2024 | Schon die Kleinsten lieben Zwieback. Kein Wunder, das doppelt gebackene Feingebäck ist lecker, knusprig und lässt sich darüber hinaus gut in Brei und Mus verarbeiten. Für den Einstieg in die Welt der festen Nahrung also genau das Richtige. Das denken auch viele Eltern und nehmen Zwieback schon zum Beikoststart dankbar ins Lebensmittelrepertoire für ihr Baby auf.

Und auch, wenn sich ein Magen-Darm-Infekt eingeschlichen hat, greifen viele Menschen gerne zu Zwieback, der in solchen Situationen als besonders bekömmlich und sogar stuhlfestigend gilt.

Zwischenmahlzeit für Babys und Kleinkinder: Zwieback im Test

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes haben wir deshalb für die Bewertung der Zwiebacke die offiziellen Grenz- und Richtwerte für Kleinkinder und Säuglinge angelegt. Gerade die Kleinsten verzehren der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zufolge beim Beikoststart etwa ab dem sechsten Lebensmonat verhältnismäßig große Mengen getreidebasierter Nahrung.

Da auch andere Produkte mit Schadstoffen belastet sein können – vor allem Schimmelpilzgifte kommen in Getreide häufig vor –, sollte die aufgenommene Menge aus unserer Sicht nicht durch Snacks noch zusätzlich erhöht werden.

Zwar bewerben nicht alle Anbieter ihre Produkte explizit für Kinder, wir halten es aber für wahrscheinlich, dass Eltern schon Babys oder Kleinkindern auch Zwieback-Marken ohne Altersempfehlung – vor allem solche mit vergleichsweise niedrigem Zuckergehalt – trotzdem zu essen geben.

Manche Zwiebacke im Test enthalten viel Zucker

Unser Test zeigt: Zwieback ist nicht gleich Zwieback. Während die Hersteller der Produkte, die explizit für Babys und Kleinkinder im Beikostalter ausgelobt sind, auf Zucker- und Salzzusätze verzichten, zeigt sich bei den Produkten ohne Altersauslobung ein anderes Bild: Sie alle enthalten als Zutat Salz, sämtlichen konventionellen Zwieback-Marken und einem Bio-Produkt ist darüber hinaus Zucker zugesetzt – teilweise bis zu sechs verschiedene Süßungsmittel. 

Als wäre klassischer Industriezucker nicht genug, enthalten gleich mehrere Marken weitere Süßungsmittel, wie beispielsweise Glukosesirup, Traubenzucker, Invertzuckersirup, Gerstenmalzextrakt und Süßmolkenpulver. Das sorgt teilweise für Zuckergehalte von satten 12 bis 14 Gramm Zucker pro 100 Gramm.

Zum Vergleich: Ein ungesüßter Bio-Babyzwieback im Test enthält gerade einmal 1,8 Gramm Zucker auf 100 Gramm Gebäck – dieser stammt natürlicherweise aus dem Getreide.

Zwieback im Test: Jetzt Ergebnisse im ePaper lesen

Gezuckerte Zwiebacke lieber nur in Maßen genießen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät dazu, weniger Zucker zu verzehren, um unter anderem Übergewicht nicht zu begünstigen. Zwar bewegen sich alle Produkte auf eine Portion umgerechnet noch im Rahmen der WHO-Empfehlung – ein guter Snack für Babys und Kleinkinder sind sie mit diesem Zuckeranteil aus unserer Sicht trotzdem nicht.

Eltern greifen vor allem für kleine Kinder besser zu den speziell für diese Altersgruppe ausgelobten Produkten. Die kommen nicht nur ohne Zucker- und Salzzusätze aus, sondern enthalten darüber hinaus – wie für Getreidebeikost vorgeschrieben – das für Babys essenzielle Thiamin (Vitamin B1), das den Körper bei der Energiegewinnung aus Kohlenhydraten und dem Aminosäurenstoffwechsel unterstützt und zudem wichtig für die Entwicklung des Nervensystems ist.

Zwieback ist ein beliebter Snack. Auch bei Magen-Darm-Erkrankungen wird er gerne zur Hilfe genommen.
Zwieback ist ein beliebter Snack. Auch bei Magen-Darm-Erkrankungen wird er gerne zur Hilfe genommen. (Foto: Diana Taliun/Shutterstock )

Und auch ältere Kinder und Erwachsene sollten die gezuckerte Variante besser maßvoll genießen. Ungesüßte Zwiebacke, von denen man im Bio-Sortiment etliche findet, sind für alle Altersgruppen die bessere Alternative. Trotz der Unterschiede beim Zuckergehalt können wir viele Zwieback-Marken im Test unter den genannten Bedingungen empfehlen.

Zwieback im Test enthalten diese bedenklichen Stoffe 

Vereinzelt sind wir dennoch auf Inhaltsstoffe gestoßen, die wir kritisieren: 

  • Pirimiphosmethyl: Das Pestizid ist vom Pestizid-Aktions-Netzwerk PAN als besonders bedenklich gelistet, da es als hochgiftig für Bienen gilt. 
  • Deoxynivalenol (DON): Das Schimmelpilzgift gehört zur Gruppe der Trichothecene, die den Verdauungstrakt angreifen und das Nervensystem, die Blutbildung und das Immunsystem beeinträchtigen können.
  • Cadmium: Das Schwermetall ist giftig für die Nieren und steht unter anderem im Verdacht, fortpflanzungsschädlich zu sein. Es kommt natürlich vor und lagert sich häufig in Böden ab, über die es dann in die Pflanzen gelangen kann, die darauf wachsen. 
  • Aromazusätze: Aromastoffe werden in Lebensmitteln eingesetzt, um Qualitätsunterschiede in der Rohware auszugleichen und die Produkte zu standardisieren. Wir kritisieren sie, weil wir finden, dass Lebensmittel mit ihren natürlichen Zutaten überzeugen sollten.

Diesen Test haben wir zuletzt im ÖKO-TEST Magazin 5/2024 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch Kinder und Familie für 2025 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Weiterlesen auf oekotest.de:

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Für unseren Test haben wir in (Bio-)Supermärkten und Drogerien insgesamt 21 Zwiebacke, darunter 15 Bio- und 6 konventionelle Produkte, eingekauft – sieben davon explizit für das Beikostalter ausgelobt, die restlichen ohne Altersangabe. Umgerechnet auf 200 Gramm bezahlten wir zwischen 97 Cent und 3,49 Euro. Fanden wir von einer Marke Zwiebacke sowohl mit als auch ohne Altersempfehlung, kauften wir beide Varianten, bei denen ohne Altersempfehlung bevorzugten wir klassische Weizenmehl- sowie Bio-Produkte. War kein Weizenmehl-Zwieback vorhanden, wählten wir einen auf Dinkelbasis. Auf Mischprodukte aus verschiedenen Getreidesorten verzichteten wir.

Im Labor ließen wir die Zwiebacke auf Mineralölkohlenwasserstoffe und ähnliche Verbindungen (MOSH/MOSH-Analoge/MOAH), Schwermetalle und andere Elemente, Schimmelpilzgifte, Pestizide, Wachstumsregulatoren und Wirkverstärker sowie Acrylamid untersuchen, die Kunststoffbestandteile der Verpackungen auf chlorierte Verbindungen. Über die Zutatenlisten erfassten wir Aromen, Süßungsmittel, Salz sowie den Ballaststoffgehalt – war diese aus unserer Sicht wichtige Nährwertangabe nicht deklariert, erfragten wir sie beim Hersteller. Zudem achteten wir darauf, ob auf der Verpackung Auslobungen wie "klimaneutral" oder "klimapositiv" ohne ausreichende Informationen abgedruckt sind. War ein Nutriscore angegeben, rechneten wir diesen nach.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt. Bei Richt- und Orientierungswerten handelt es sich um rechtlich nicht bindende Werte, die eingehalten werden sollten, während rechtlich bindende Grenzwerte eingehalten werden müssen. Steht bei konkret benannten Analysenergebnissen "nein", bedeutet das unterhalb der Bestimmungsgrenze oder Nachweisgrenze der jeweiligen Testmethode.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) ein gemessener Gehalt von mehr als 100 µg/kg DON. Dies schöpft den Grenzwert, der gemäß Verordnung (EG) 2023/915 für Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder gilt, zu mehr als 50 bis 100 Prozent aus; b) ein gemessener Gehalt an Cadmium von mehr als 0,02 mg/kg. Dies schöpft den Grenzwert, der gemäß Verordnung (EG) 2023/915 für Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder gilt, zu mehr als 50 bis 100 Prozent aus. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein bis zwei als besonders bedenklich eingestufte Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,01 mg/kg. Als besonders bedenklich werden Pestizide eingestuft, wenn sie beim Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) gelistet sind (Stand: März 2021; in Gruppe 2 oder 3 als bienentoxisch oder sehr bioakkumulierend und sehr persistent in Wasser, Böden oder Sedimenten), nach EU-Datenbank oder CLP-Verordnung (ECHA) als vermutlich kanzerogen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind, hier: Pirimiphos-methyl; b) zwei bis sechs in Spuren nachgewiesene Pestizide und/oder Wirkverstärker; c) der Zusatz von (natürlichen) Aromen (hier: Aroma).

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um eine Note: keine Angabe des Ballaststoffgehalts in der Nährwerttabelle auf der Verpackung. Diese Angabe ist
rechtlich nicht verpflichtend, kann dem Verbraucher jedoch eine wertgebende Information zum Produkt geben.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht.

Testmethoden

Mineralölbestandteile: nach DIN EN 16995:2017-08 mod.; die Modifikation betrifft die Verseifung und eine andere Matrix; Messung mittels LC-GC/FID; Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen (bei einer Packungsgröße >200g) bzw. vier Packungen (bei einer Packungsgröße von 150-200 g) bzw. fünf Packungen (bei einer Packungsgröße <150 g).

Trockenmasse/Wasser: gravimetrisch; Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen (bei einer Packungsgröße >200g) bzw. vier Packungen (bei einer Packungsgröße von 150-200 g) bzw. fünf Packungen (bei einer Packungsgröße <150 g).

Acrylamid: LC-MS/MS; Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen (bei einer Packungsgröße >200g) bzw. vier Packungen (bei einer Packungsgröße von 150-200 g) bzw. fünf Packungen (bei einer Packungsgröße <150 g)

Mykotoxine: LC-MS/MS; Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen (bei einer Packungsgröße >200g) bzw. vier Packungen (bei einer Packungsgröße von 150-200 g) bzw. fünf Packungen (bei einer Packungsgröße <150 g).

Ochratoxin A: LC-FLD (teilautomatisiert); Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen (bei einer Packungsgröße >200g) bzw. vier Packungen (bei einer Packungsgröße von 150-200 g) bzw. fünf Packungen (bei einer Packungsgröße <150 g).

Pestizid-Screening: GC-MS/MS und LC-MS/MS.

Chlormequat/Mepiquat: LC-MS/MS.

Glyphosat/Aminomethylphosphonsäure (AMPA)/Glufosinat: LC-MS/MS.

Elemente: Totalaufschluss in der Mikrowelle, Bestimmung mittels ICP-MS.

PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: Januar 2024

Diesen Test haben wir zuletzt im ÖKO-TEST Magazin 5/2024 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch Kinder und Familie für 2025 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Tests und deren Ergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlags dürfen keine Nachdrucke, Kopien, Mikrofilme oder Einspielungen in elektronische Medien angefertigt und/oder verbreitet werden.

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