Fast zwei Jahre ist es her, da fand ÖKO-TEST in Brötchen, Mehl und Haferflocken Rückstände des Totalherbizides Glyphosat. Kein Wunder, denn Getreide durfte kurz vor der Ernte noch mit dem Mittel gespritzt werden. Experten, allen voran das Bundesinstitut für Risikobewertung, beurteilten die Rückstände als unproblematisch, zumal die hoch angesetzten Grenzwerte unterschritten wurden. Nun ist Bewegung in die Sache gekommen. Denn die Sikkation, das sogenannte "Totspritzen" des Getreides vor der Ernte, wird erstmals eingeschränkt. So ist der Einsatz von Glyphosat künftig nicht mehr zur Steuerung des Erntetermins erlaubt. Das gängige Spritzen nach der Ernte zur Optimierung der Drusch soll ebenfalls entfallen. Dennoch bleiben Schlupflöcher - für den Fall, dass Ernteverluste drohen. Unkräuter in lagerndem Getreide etwa dürfen wie bisher mit Glyphosat bekämpft werden. Erlaubt bleibt auch der Einsatz in ungleichmäßig abreifenden Beständen, die nicht geerntet werden könnten. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel betrachtet die neuen Bestimmungen denn auch nur als Teilerfolg. "Das Totspritzen zur Abreifebeschleunigung von Getreide sollte komplett untersagt werden." Auch die weiteren Beschränkungen greifen deutlich zu kurz, sagt Ute Sprenger, Autorin der Studie "Umweltrisiko Glyphosat" des Naturschutzbundes (NABU). Zwar darf Glyphosat künftig nur noch zweimal pro Jahr gespritzt werden und der Einsatz ist auf 3,6 Kilogramm Wirkstoff pro Hektar und Jahr zu begrenzen. "Eine solche Menge ist trotzdem noch hoch genug, um Amphibien oder Insektenlarven zu schädigen." Außerdem stellt sich die Frage, wer die Anwendung und die ausgebrachten Mengen überwachen soll. Die Betriebe sind laut Pflanzenschutzgesetz lediglich dazu verpflichtet, ihre Anwendungen zu dokumentieren, so Sprenger. "Sie müssen diese Daten nicht den Ämtern melden. Und dort kontrolliert man die Aufzeichnungen nur, wenn ein Verdacht besteht." Am Ende würden erhöhte Einträge allein über Gewässeranalysen festgestellt, befürchtet die Expertin.
Reaktionen: Glyphosat
Neue Anwendungsbestimmungen ein Fortschritt?
ÖKO-TEST August 2014 | | Kategorie: Essen und Trinken | 25.07.2014