Toasties: Acrylamid, Pestizide und Schimmelpilzgifte verderben den Appetit

Magazin August 2024: Rapsöl | Autor: Lisa Hitschler/Marieke Mariani/Lena Wenzel | Kategorie: Essen und Trinken | 26.08.2024

Toasties im Test: Wir haben 18 Produkte untersucht.
Foto: Danilova Janna/Shutterstock

Toasties sind eine schnelle Alternative zu Aufbackbrötchen. Wir haben insgesamt 18 Produkte überprüft – und nur drei schneiden mit Bestnote ab. Kritik gibt es vor allem für Acrylamid, Pestizide und Schimmelpilzgifte. 

  • Im Test: 18 Toastbrötchen, darunter neun Bioprodukte. Dabei handelt es sich um Mischkorn- beziehungsweise Mehrkorntoastbrötchen, die aus mindestens zwei Mehlsorten bestehen, vorzugsweise die Weizenmischvariante mit Weizenmehl plus weiteren Getreidearten als zusätzlichen Zutaten.
  • Nur dreimal vergeben wir die Bestnote, vier weitere Produkte schneiden immerhin "gut" ab. 
  • Kritik gibt es vor allem für Schimmelpilzgifte, Pestizide und Acrylamid. 

Ein Toastie ist verglichen mit einem frischen Bäckerbrötchen zwar keine kulinarische Offenbarung, aber mal ehrlich: Wer hat schon diesen Anspruch daran? Die kompakten, vorhalbierten Brötchen haben sich in erster Linie wegen ihrer schnellen und unkomplizierten Zubereitung einen Platz im Alltag vieler Familien gesichert.

Ob zum Frühstück, als Pausenbrot oder zwischendurch – vor allem bei Kindern sind Toasties der Hit. Leider birgt aber schon ihre Zubereitungsform ein erhöhtes Schadstoffrisiko: Wie bei allen kohlenhydrathaltigen Lebensmitteln, die gebacken, gebraten oder geröstet werden, kann sich auch an Toasties Acrylamid bilden.

Immerhin: Auf diesen Schadstoff können wir Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine kürzere Toastdauer noch selbst Einfluss nehmen. Auf andere Problemstoffe, die die Labore in den Toasties nachgewiesen haben, leider nicht. Doch der Reihe nach. 

Aufnahme von Acrylamid besser gering halten 

Vom Grill, aus der Fritteuse, dem Ofen oder dem Toaster schmeckt nicht nur Kindern alles gleich ein bisschen besser. Wäre da nicht das leidige Acrylamid. In Tierversuchen hat sich die Substanz als krebserregend und erbgutschädigend erwiesen – mit großer Wahrscheinlichkeit lassen sich die Ergebnisse auch auf den Menschen übertragen. Schon kleine Mengen stellen ein Risiko dar, weshalb wir die Aufnahme von Acrylamid im Alltag möglichst gering halten sollten. Eltern tun gut daran, auch bei ihren Kindern darauf zu achten.  

Toasties sind schnell zubereitet.
Toasties sind schnell zubereitet. (Foto: Karl Allgaeuer/Shutterstock)

Für unseren Test haben wir die getrennten Brötchenhälften im Labor unter einheitlichen Bedingungen rund zwei Minuten lang goldbraun toasten und anschließend den Acrylamidgehalt bestimmen lassen. Dabei schöpften die gemessenen Gehalte den Richtwert für weiches Brot auf Weizenbasis teils zu mehr als 100 Prozent aus.

So entsteht Acrylamid

Zur Erklärung: Acrylamid entsteht bei der sogenannten Maillard-Reaktion zwischen bestimmten Aminosäuren, vor allem Asparagin, und Zuckern wie Glukose und Fruktose. Vereinfacht lässt sich sagen: Je höher der Asparagingehalt, desto größer das Risiko zur Acrylamidbildung. Dabei unterscheidet sich der Asparagingehalt verschiedener Getreidearten. Untersuchungen haben etwa gezeigt, dass sich in weizenbasierten Produkten tendenziell weniger Acrylamid bildet als in solchen aus Roggen.

In der gesetzlichen Bewertung von Acrylamid in weichem Brot, zu dem Toastbrötchen auch nach Einschätzung verschiedener Untersuchungsämter zählen, gibt es entsprechend zwei Richtwerte: den von 50 Mikrogramm pro Kilogramm für Brot auf Weizenbasis und den von 100 Mikrogramm pro Kilogramm für solches auf Basis anderer Getreidearten. Wir haben die Einteilung nach Herstellerangaben entsprechend vorgenommen.

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Hälften nicht zu kross und dunkel werden lassen 

Da sich die Richtwerte auf ungetoastete Backwaren beziehen und wir die Produkte vor der Bewertung getoastet haben, werten wir erst ab, wenn der Richtwert zu mehr als 100 Prozent ausgeschöpft wird.

Auf die Zubereitung haben die Hersteller nur bedingt Einfluss. Allerdings: Laut den Verpackungsangaben sollen die Toasties "nach Belieben", "goldbraun" oder "kurz" getoastet werden. Konkretere Angaben zur Dauer und Intensität machen die Hersteller nicht.

Da Toaster nicht genormt sind, ist eine genaue Zeit- und Hitzeangabe zwar schwierig – dennoch können Verbraucherinnen und Verbraucher die Acrylamidbildung beeinflussen, indem sie die Brötchen nicht zu kross und dunkel werden lassen. Ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung wäre wünschenswert.  

Kritik an Schimmelpilzgiften in Toasties im Test 

Acrylamid ist nicht das einzige Problem im Toasties-Test. Fünfmal wies das Labor aus unserer Sicht erhöhte Gehalte an T-2- und HT-2-Schimmelpilzgiften nach. Sie schöpfen die von der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für ein 30 Kilogramm schweres Kind zu mehr als der Hälfte aus.

T-2/HT-2-Toxine gehören zu den Trichothecenen, die wiederum zu den häufigsten von Schimmelpilzen an Getreide produzierten Giftstoffen zählen. Beschwerden durch die Aufnahme von Trichothecenen über Lebensmittel können dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) zufolge Erbrechen, Durchfall und Hautreaktionen sein. Sie gelten zudem als zellschädigend.

Schimmelpilzgifte, auch Mykotoxine genannt, bilden sich an Getreide vor allem in feuchten, kalten Sommern. Im Rahmen ihres Qualitätsmanagements müssen Hersteller die Schimmelpilzbelastung ihres Getreides genauestens im Blick behalten.

Pestizidrückstände in Toasties gefunden 

Minuspunkte verteilen wir auch aufgrund von gefundenen Pestizidrückständen. Mit Ausnahme eines Produkts wies das Labor in allen Toasties ohne Bio-Label zwei bis drei Pestizide in Spuren nach. Das von uns beauftragte Labor stieß hier auch auf Glyphosat und Pirimiphos-methyl.

Glyphosat ist aus unserer Sicht besonders bedenklich. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft den Unkrautvernichter als "wahrscheinlich krebserregend" beim Menschen ein. Genauso wie das Pestizid-Aktions-Netzwerk Deutschland (PAN), das Glyphosat für "hochgefährlich" hält.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) dagegen hält eine Einstufung von Glyphosat als krebserregend nicht für gerechtfertigt. Wir kritisieren zudem, dass die breite Anwendung von Glyphosat die Artenvielfalt bedroht.

Pirimiphos-methyl gilt als bienengiftig und steht auf der Liste der besonders gefährlichen Pestizide des PAN. 

Drei von 18 Toasties schneiden "sehr gut" ab

All diese Kritikpunkte haben zur Folge, dass nur drei Toasties im Test die Bestnote erhalten. Immerhin gehören zwei davon zu den günstigeren Toastbrötchen im Test.

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

In (Bio-)Supermärkten und Discountern haben wir 18 Toastbrötchen, darunter neun Bioprodukte, eingekauft: Mischkorn- beziehungsweise Mehrkorntoastbrötchen, die aus mindestens zwei Mehlsorten bestehen, vorzugsweise die Weizen mischvariante mit Weizenmehl plus weiteren Getreidearten als zusätzlichen Zutaten. Umgerechnet auf ein Brötchen zahlten wir dafür zwischen 17 und 37 Cent.

Labore analysierten die Toastbrötchen auf Schimmelpilzgifte wie T2-/HT2-Toxin und Aflatoxine, außerdem auf Pestizide, darunter Glyphosat sowie die Wachstumsregulatoren Chlormequat und Mepiquat. Zusätzlich untersuchte ein Labor, ob die Toasties Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOSH-Analoge/MOAH) enthielten – bei keinem Produkt wurden diese in abwertungsrelevanten Mengen nachgewiesen.

Da beim Vorbacken der Brötchen durch den Hersteller und beim Toasten durch den Endverbraucher Acrylamid entstehen kann, ließen wir den Acrylamidgehalt nach dem Toasten bestimmen. Dazu wurden die Toasties in zwei Hälften geteilt und diese unter einheitlichen Bedingungen in rund zwei Minuten goldbraun getoastet.

Eine Analyse der Salzgehalte ergab keine relevanten Abweichungen mit den deklarierten Werten. Auf der Verpackung überprüften wir zudem, ob der Ballaststoffgehalt deklariert ist.

Bewertungslegende 

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt, zugrunde gelegt werden die gemessenen Gehalte. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode. Bei Richt- und Orientierungswerten sowie Verarbeitungsfaktoren handelt es sich um rechtlich nicht bindende Werte, die eingehalten werden sollten, während rechtlich bindende Grenzwerte eingehalten werden müssen. Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) ist ein Schätzwert, wie viel von einem Stoff lebenslang pro Tag ohne gesundheitliche Folgen aufgenommen werden kann. MOSH/MOSH-Analoge beinhalten gegebenenfalls auch POSH (Polyolefin Oligomeric Saturated Hydrocarbons), PAO (Poly Alpha Olefins) und MORE (Mineral Oil Refined Products).

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) ein gemessener Gehalt für die Summe an T-2- und HT-2-Toxin, der den TDI der EFSA von 0,02 μg/kg Körpergewicht zu mehr als 50 bis 100 Prozent ausschöpft (in Tabelle: "T-2/HT-2 erhöht"). Zugrunde gelegt wurde ein durchschnittliches Körpergewicht eines Kindes von 30 Kilogramm und ein Toastbrötchen als Portion; b) ein gemessener Gehalt an Acrylamid, der den EU-Richtwert von 50 μg/kg für weiches Brot auf Weizenbasis zu mehr als 100 Prozent ausschöpft (in Tabelle: "Acrylamid erhöht"). Zugrunde gelegt wurde der "Leitfaden zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/2158 der Kommission vom 20. November 2017 zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln", wonach Brot auf Weizenbasis mindestens 50 % Weizen bezogen auf die Getreidezutaten enthalten muss. Der Weizenanteil wurde nach Herstellerangaben ermittelt. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein bis zwei als besonders bedenklich eingestufte Pestizide in gemessenen Gehalten von mehr als 0,01 mg/kg. Dabei orientieren wir uns an der Liste der hoch gefährlichen Pestizide des Pestizid-Aktions-Netzwerks (PAN), Stand: März 2021, insbesondere der in Gruppe 2 oder Gruppe 3 als sehr bienentoxisch oder sehr bioakkummulierend und sehr persistent in Wasser, Böden oder Sedimenten genannten Stoffe sowie an Einstufungen von Pestiziden in der EU-Datenbank oder der CLPVerordnung (ECHA) als kanzerogen oder reproduktionstoxisch (hier: Glyphosat, Pirimiphos-methyl); b) ein Mehrfachrückstand von zwei bis sechs Pestiziden und/oder Wirkverstärkern; c) ein deklarierter Salzgehalt von mehr als 1,2 g pro 100 g (in Tabelle: "Salz erhöht").

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um eine Note: keine Angabe des Ballaststoffgehalts in der Nährwerttabelle auf der Verpackung. Diese Angabe ist rechtlich nicht verpflichtend, kann dem Verbraucher jedoch eine wertgebende Information zum Produkt geben.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht.  

Testmethoden 

Mineralölbestandteile: nach DIN EN 16995:2017-08 mod.; die Modifikation betrifft die Verseifung und eine andere Matrix; Messung mittels LC-GC/FID (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).
Natrium: Aufschluss nach DIN EN 13805:2014-12. Messung nach ASU L 00.00-144:2019-07 (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).
Salzäquivalente: berechnet gemäß LMIV nach der Formel: Salz = Natrium × 2,5.
Acrylamid: Die chemisch-analytischen Untersuchungen für Acrylamid erfolgten aus Proben, die in einem vorgeheizten Toaster auf Stufe 6 (Dauer ca. 2 min 9 s) zubereitet wurden. LC-MS/MS (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).
Mykotoxine: LC-MS/MS (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).
Aflatoxine: HPLC-FLD, teilautomatisiert (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).
Pestizid-Screening: GC-MS nach § 64 LFGB L00.00-34 : 2010-09, mod. (Modifikation: Baustein E9: Einwaage, Extraktionsmittel und -temperatur; Fraktionierung; Anwendung auch für Futtermittel) und LC-MS/MS. (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).
Glyphosat/Aminomethylphosphonsäure (AMPA)/Glufosinat: LC-MS/MS (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).
Chlormequat/Mepiquat: LC-MS/MS (Bestimmung im homogenisierten Probenmaterial aus drei Packungen).

Einkauf der Testprodukte: April 2024 

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