ÖKO-TEST-Magazin 10/2010: Wenig hat sich bei ilove getan: anders als angekündigt wurde die unzulässige Vertragsstrafenregelung nicht aus den AGB genommen. Die Datenschutzerklärung wurde minimal geändert, die wesentlichen Kritikpunkte bleiben aber bestehen.
Gesamturteil bleibt "mangelhaft"