Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, dem 13. Januar 2016, die Darstellung der Überschussbeteiligung in den Riester-Verträgen der Allianz für intransparent und damit unzulässig erklärt (Az. IV ZR 38/14 ). In dem Verfahren ging es um eine Gewinnbeteiligungshürde, die vor allem Ältere, Geringverdiener und Kinderreiche benachteiligt - und die von ÖKO-TEST vor fünf Jahren im Rahmen eines Tests der Riester-Renten entdeckt wurde (ÖKO-TEST-Magazin 6/2011). Denn an den Kosten- und sonstigen Zusatzüberschüssen wollte die Allianz seinerzeit nur Kunden beteiligen, wenn diese ein Garantiekapital von mindestens 40.000 Euro erreichen. "Sozialpolitisch ist das ein Skandal", urteilte ÖKO-TEST bereits damals. Der Grund: Ausgerechnet jene Kundengruppen, die von der Riester-Rente profitieren sollen, werden bei der Allianz in Sachen Überschussbeteiligung benachteiligt. Mehr noch: Das Gleiche gilt für ältere und ärmere Betriebsrentner bei der Metallrente. Denn zwei Jahre später fand ÖKO-TEST die gleiche Gewinnbeteiligungshürde auch bei der Direktversicherung der Metallrente (ÖKO-TEST-Magazin 6/2013). Dem Branchenversorgungswerk war das nicht einmal aufgefallen. Denn die besonderen Regelungen der Kostenklausel wurden weder in den Verbraucherinformationen noch in den Versicherungsbedingungen offen ausgewiesen, sondern waren in einer Fußnote im Anhang zum Geschäftsbericht des Versicherers versteckt.
"Bei derart intransparenten Verträgen leiden Verbraucher, und Steuerzahler werden gezwungen, schlechte Verträge zu subventionieren", ärgerte sich auch der Bund der Versicherten. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg gingen die Verbraucherschützer daher vor Gericht, um im Rahmen des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechtsverstößen (UKlaG) gegen die Klauseln vorzugehen. Mit Erfolg. Nach den Vorinstanzen OLG Stuttgart (Az. 2 U 57/13) und LG Stuttgart (Az. 11 O 231/12) verurteilte nun auch der BGH diese Form der Darstellung als hochgradig intransparent. Die Allianz darf die Klausel daher nicht mehr anwenden. Die Entscheidung wurde zwar auf Basis der Riester-Verträge gefällt, dürfte aber auch für alle anderen Allianz-Verträge mit entsprechenden Klauseln gelten. Soweit ÖKO-TEST bekannt ist, hat die Allianz die Klausel nach den Vorinstanzverfahren aber bereits nicht mehr angewandt.