ÖKO-TEST-Magazin 2/2011: Der Streit um die Entschädigung eines unheilbar an Diabetes Typ I erkranktem Mädchen mit der Kölner DEVK hatte uns beim Test von Kinderinvaliditätsversicherungen veranlasst, die Art der Leistungsprüfung strenger zu bewerten. Wird die Leistung vom Versicherer oder über ein medizinisches Gutachten festgestellt, gibt es deutlich mehr Spielraum für die Assekuranzen, Betroffenen ihre Entschädigung zu verweigern oder sie hinzuhalten. Unsere Einschätzung wird durch neue Fälle belegt.
So haben sich mittlerweile vier betroffene Familien mit Kindern im Alter von zwei bis 13 Jahren an uns gewandt, die eine Invaliditätsversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen haben. Die Kinder sind an Diabetes Typ I erkrankt. In allen Fällen verweigert der Versicherer, der in seinen Bedingungen - wie die DEVK - eine gutachterliche Leistungsprüfung vorsieht, hartnäckig jeden Cent Entschädigung. "Unstreitig ist", so die Assekuranz, "dass aufgrund der Erkrankung eine Dauerschädigung vorliegt." Doch zahlen möchte die HUK-Coburg nur dann, wenn die Kinder aufgrund der Diabetes noch schwerer erkranken und beispielsweise erblinden oder wenn die Nieren versagen.
"Derzeit sehen wir in keinem der Fälle eine die Leistungspflicht auslösende Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit", bestätigt Alois Schnitzer, Sprecher der HUK-Coburg die Haltung seines Unternehmens. Wenig beeindruckt ist der Versicherer auch davon, dass die Versorgungsämter für alle betroffenen Kinder einen Behinderungsgrad (GdB) von 50 Prozent anerkannt haben. Hier seien die Kinder nach ganz anderen Gesichtspunkten beurteilt worden. Auch ärztliche Atteste, die eine Invalidität der Kinder oberhalb der Schwelle von 25 Prozent bestätigen, ab der die HUK-Coburg zahlen müsste, sind für die Assekuranz kein Maßstab. Den betroffenen Eltern schreibt der Versicherer stets, dass die unheilbare Krankheit durch Medikamente gut in den Griff zu bekommen sei. Außerdem verweist der Versicherer auf ein bisher unveröffentlichtes Schreiben des Berliner Versicherungsombudsmanns: Der hatte die Beschwerde einer Familie in einem weiteren Diabetes-Fall zurückgewiesen.
Alle betroffenen Familien wollen die HUK-Coburg jetzt verklagen. Ein möglicher Grund für die harte Haltung des ansonsten als kundenfreundlich geltenden Versicherers könnte die Entwicklung von Diabetes-Erkrankungen bei Kindern sein. So prognostiziert eine Eurodiab-Studie, dass die Anzahl der Neuerkrankungen bei Kindern unter 15 Jahren in den nächsten Jahren um rund vier Prozent, bei Kindern unter fünf Jahren sogar über fünf Prozent steigen wird. Somit könnten auch die Kinderversicherungen künftig verstärkt in Anspruch genommen werden.
In einem fünften Fall, der ÖKO-TEST vorliegt, ist ein zwölfjähriger Junge unheilbar an der Stoffwechselerkrankung Morbus Addison erkrankt. Die Nebennierenrinde ist nach Darstellung der Ärzte zu 100 Prozent geschädigt. Laut erster Vorausauskunft des Versorgung...