Bio ist bei unseren Tests im Hinblick auf Pestizidrückstände eigentlich eine sichere Bank. Nur äußerst selten finden sich in Produkten aus biologischem Anbau Rückstände. Umso erstaunter waren wir, als unsere beauftragten Labore Phosphonsäure in italienischen Bio-Weintrauben nachgewiesen haben. Auf den Wirkstoff hatten wir testen lassen, weil wir von Landesuntersuchungsämtern einen Hinweis auf die umstrittene Verwendung bei Bio-Weintrauben erhalten hatten. Phosphonsäure ist laut EU-Recht derzeit weder als Pflanzenschutzmittel noch als Düngemittel im biologischen Weinbau zugelassen. Die Verwendung des Wirkstoffes gilt in der Branche jedoch als Politikum. Hierzulande durfte Phosphonsäure bis vor Kurzem als sogenanntes Pflanzenstärkungsmittel auch im Bio-Anbau verwendet werden. Doch es geht um die Frage: Wie stark darf Bio noch verwässert werden?
Phosphonsäure ist ein chemisch-synthetischer Stoff mit systemischer Wirkung. Das heißt er wird im Labor hergestellt und im Gegensatz zu Kontaktmitteln, die sich nicht über die gesamte Pflanze verteilen, über die Wurzel aufgenommen. Das hinterlässt Rückstände in den Früchten. Der Wirkstoff dient im Weinanbau als Alternative zu kupferhaltigen Präparaten. Kupferpräparate werden gegen Pilzkrankheiten wie den Falschen Mehltau eingesetzt. Kupfer schadet der Umwelt. Es reichert sich im Boden an und vergiftet Mikroorganismen und andere dort lebende Tiere. Die EU-Kommission hat die Mitgliedsländer daher bereits vor Jahren aufgefordert, den Einsatz von Kupfer zu reduzieren - ein großes Problem für die Weinbauern. Betroffen sind vor allem die Öko-Hersteller. In der Kupferminimierungsstrategie der Weinbauern spielt Phosphonsäure eine bedeutende Rolle. So wurde Kaliumphosphonat, ein Salz der Phosphonsäure, von der EU im April dieses Jahres als Wirkstoff in konventionellen Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.
In den drei auffälligen Bio-Weintraubenproben aus Italien wurde Phosphonsäure in Konzentrationen nachgewiesen, die auf eine Anwendung schließen lassen. "Abdrift ist bei diesen Werten auszuschließen", sagt Johannes Enzler, Leiter der Öko-Kontrollbehörde bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Werte widersprächen in dieser Höhe den Voraussetzungen für ein Bio-Produkt. Schließlich wurden die Phosphonsäure beziehungsweise deren Salze bereits als Pflanzenschutzmittel eingestuft. Damit die Anwendung auch im Öko-Weinbau erlaubt ist, wäre zunächst die Aufnahme in die EU-Öko-Verordnung nötig. Doch dort ist Phosphonsäure bislang nicht gelistet und darf damit auch nicht im Ökolandbau eingesetzt werden, betont die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Ob die von uns gefundenen Rückstände aus einem Spritzmittel oder aus einem Dünger stammen, lässt sich nicht überprüfen. Jedoch ist in Italien weder ein Einsatz der Phosphonsäure als Düngemittel noch als Pflanzenschutzmittel im Bio-Anbau zulässig.
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