Familie Lohmüller aus Baden-Württemberg wollte - motiviert durch einen Test in ÖKO-TEST (8/2013) - die einjährige Tochter bei der Wiesbadener R+V über eine Kinderversicherung schützen. Doch obwohl alle Unterlagen und Kinderarztauskünfte ergaben, dass die Tochter kerngesund ist und alle U-Untersuchungen vorgelegt werden konnten, lehnte die R+V den Versicherungsschutz ganze zwei Monate nach der Antragsstellung ab. Grund: Es seien nicht alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen durchgeführt worden. Doch von solch einer zusätzlichen Aufnahmehürde steht in den allgemeinen Bedingungen der R+V kein Wort. Auf Rückfrage wurde den Lohmüllers erläutert, dass es sich dabei um eine interne Arbeitsanweisung handele. Auf Rückfrage von ÖKO-TEST entschuldigte sich das Unternehmen bei der Familie. Der Antrag sei zu Unrecht abgelehnt worden. "Es besteht oder bestand zu keinem Zeitpunkt eine Arbeitsanweisung, nur Kinder zu versichern, die die empfohlenen Schutzimpfungen erhalten haben. Selbstverständlich liegt es - trotz der objektiven Vorteile einer Impfung - allein bei den Eltern, eigenverantwortlich über die Notwendigkeit einer Impfung zu entscheiden", so R+V-Sprecher Karsten Eichner. Nun will der Versicherer seine Risikoprüfer noch einmal hinsichtlich des Themas Impfungen "sensibilisieren". Der Familie Lohmüller will die Assekuranz erneut ein Angebot unterbreiten.
Reaktionen: R+V Kinderversicherung
Schutz auf Nachfrage von ÖKO-TEST
ÖKO-TEST Oktober 2013 | | Kategorie: Geld und Recht | 27.09.2013