Beim Test der Wohn-Riester-Bausparverträge (ÖKO-TEST 4/2013) hatten wir vor allem kritisiert, dass es fünf Jahre nach Einführung der Wohn-Riester-Modelle offenbar immer noch keine verbindlichen und vor allem einheitliche Vorgaben gab, wie das Wohnförderkonto von den Anbietern zu führen ist. Denn wie wir feststellten berechnete fast jede Bausparkasse im Test das Wohnförderkonto anders. "Für die Kunden ist das mehr als ärgerlich. Denn je nach Berechnungsmodus ergibt sich mal ein höherer, mal ein niedrigerer zu versteuernder Betrag", kritisierte ÖKO-TEST seinerzeit. Auf diesen unhaltbaren Zustand und unsere massive Kritik hat der Gesetzgeber mittlerweile reagiert. Das im Juli verabschiedete Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz sieht nunmehr vor, dass nicht länger die Anbieter das Wohnförderkonto führen müssen. Vielmehr wird diese Aufgabe ab 2014 direkt von der Zentralen Zulagenstelle übernommen. Die teilt dem Anbieter den Stand des Kontos dann jährlich mit. Unterschiedliche Berechnungsmodi werden damit wohl der Vergangenheit angehören.
Reaktionen: Wohn-Riester-Bausparverträge
Zentrale Zulagenstelle führt Wohnförderkonto
ÖKO-TEST Oktober 2013 | | Kategorie: Geld und Recht | 27.09.2013