"Wehe wenn Bankkunden ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Das wird dann schnell zum Luxusgut", warnte ÖKO-TEST nach seiner Untersuchung von pfändungsgeschützten Konten im Dezember 2010. Wie wir damals feststellten, müssen Kunden von P-Konten oft drastische Leistungseinschränkungen hinnehmen, wie Verzicht auf Onlinebanking oder Daueraufträge. Auch mit der kostengünstigen Kontoführung ist es dann schnell vorbei. Denn viele Geldinstitute berechnen zusätzliche Gebühren. ÖKO-TEST warf schon damals die Frage auf, ob das zulässig ist, und stellte seine Test- und Rechercheergebnisse dem Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv zur Verfügung. Der mahnte - unter anderem mit unserer Hilfe - seither über 70 Banken und Sparkassen ab. In 16 Fällen erhob der vzbv Unterlassungsklage, so auch gegen die von ÖKO-TEST kritisierte Deutsche Bank. Die verlangte für die Führung des P-Kontos einen Pauschalpreis von 8,99 Euro pro Monat. Damit mussten Kunden bis zu vier Euro mehr als sonst beim Girokonto üblich zahlen - und das bei teilweise geringerer Leistung. Das ist unzulässig entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz und lehnte - wie schon in seinen beiden Urteilen vom 13. November 2012 gegen zwei Sparkassen - auch die Entgeltklausel der Deutschen Bank ab (Az. XI ZR 260/12). Banken dürfen nach Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto keine höheren Entgelte verlangen. Dies benachteilige die Kunden unangemessen, so der BGH. Nach dieser dritten höchstrichterlichen Entscheidung sollten mittlerweile alle Kreditinstitute die zu Unrecht eingenommenen Entgelte unbürokratisch erstatten. Notfalls sollten Betroffene dies mit Hinweis auf das aktuelle Urteil einfordern und bei Weigerung eine Verbraucherzentrale einschalten.
Reaktionen: Pfändungssichere Konten
vzbv mahnt ab
ÖKO-TEST Oktober 2013 | | Kategorie: Geld und Recht | 27.09.2013