Kritik: Landwirte erhalten EU-Gelder auch ohne neue Flächen für Biodiversität
Um EU-Subventionen zu erhalten, sollen Landwirte eigentlich vier Prozent ihrer Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität ungenutzt lassen. Für 2024 gelten jedoch Ausnahmeregelungen, die dazu führen, dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Flächen für den Artenschutz bereitstellen müssen.