Als "unverantwortliche Stümperei" hatte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den TEST Pensionskassen in der Oktoberausgabe des ÖKO-TEST-Magazins bezeichnet. Zur Begründung führte der GDV unter anderem aus, ÖKO-TEST habe seinen Berechnungen "fälschlicherweise" bestimmte Annahmen zugrunde gelegt, was zu einer Benachteiligung der "Wettbewerbspensionskassen" führe, die vom GDV vertreten werden. Auf Antrag von ÖKO-TEST hat das Landgericht Frankfurt dem GDV unter Androhung von Ordnungsgeld bis 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten nun untersagt, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder aufstellen zu lassen bzw. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: "ÖKO-TEST Verlag hat bei dem Test Pensionskassen fälschlicherweise angenommen, dass sämtliche Pensionskassen mit hohen Garantierenten mit den aktuellen Generationentafeln (...) rechnen, während diese tatsächlich auf der Basis der veralteten Periodentafeln (...) rechnen."
Hintergrund: Sterbe-, Generationen- oder Periodentafeln legen fest, wie lang die Lebenserwartung von Versicherten ist. Je länger Versicherungsunternehmen die Lebenserwartung kalkulieren, desto geringer fallen die Renten aus, die sie den Versicherten zahlen. ÖKO-TEST hatte festgestellt, dass die "jungen", erst vor einigen Jahren von Versicherungsunternehmen gegründeten, Wettbewerbspensionskassen ihrer Kalkulation eine viel zu lange Lebenserwartung zugrunde legen. Die Folge: Um eine angemessene Verzinsung ihrer Einzahlungen zu bekommen, müssten die Versicherten in vielen Fällen über 100, zum Teil sogar über 110 Jahre alt werden. Dagegen kalkulieren "alte" Pensionskassen aufgrund ihrer zum Teil schon über 50-jährigen Erfahrung mit weniger langen Lebenserwartungen. Mit der Folge: Die garantierten Renten dieser Pensionskassen liegen teilweise höher, als die nur prognostizierten, also keineswegs sicheren Renten der "Wettbewerbspensionskassen". Im Ergebnis zahlen gute Kassen doppelt so viel Rente wie schwache. Differenz für einen Versicherten: bis zu 55.000 Euro.
Inzwischen hat der GDV eine sogenannte Abschlusserklärung abgegeben. Damit ist die Verfügung nicht mehr einstweilig, sondern das Verbot ist endgültig.