Gesetze und Gerichte verpflichten Makler, Banken und Versicherer inzwischen, Kunden umfassend zu beraten. Doch in der Realität pfeifen viele auf die Vorschriften. Ein Beispiel: Eine selbstständige Rechtsanwältin schrieb uns in einem Leserbrief, sie habe nach Lektüre unseres Rürup-Test vom Abschluss dieser Rente absehen wollen und ihren Vermittler, die Volksbank in Karlsruhe, mit dem ÖKO-TEST-Artikel konfrontiert. Als Antwort bekam sie "den beiliegenden Artikel des Pressedienstes der Versicherungswirtschaft überreicht", in dem der GDV behauptet "ÖKO-TEST berechnet die Renditen von Basis-Renten falsch." Unsere Antwort auf diese Pressemeldung erhielt die Leserin jedoch nicht. Dabei hat der BGH längst in einem Urteil präzisiert: "Wer als Bank seinen Kunden Anlageempfehlungen geben will, muss sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt verschaffen. Dazu gehöre auch die Auswertung der Wirtschaftspresse (BHG Az. XI ZR 89/07).
Reaktionen: Rürup-Renten
Schlecht beraten
ÖKO-TEST Januar 2009 | | Kategorie: Geld und Recht | 02.01.2009