Nach dem Auftritt von Jürgen Stellpflug am 21.01.2010 bei Johannes B. Kerner meldete sich im Auftrag einer Firma Plantafood Medical GmbH die Frankfurter Anwaltskanzlei Forstmann, Büttner und Krüger, laut Internet "hoch spezialisierte Nischenkanzlei, die eine produktbezogene Rundumbetreuung im pharmakologischen, lebensmittelrechtlichen und medizinrechtlichen Bereich bietet". Jürgen Stellpflug hatte in der Sendung deutliche Worte zum Thema Nahrungsergänzungsmittel gefunden ("wirkungslos", "Placeboeffekt"). Deshalb sollte ÖKO-TEST eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Ihrem Brief fügten die Anwälte noch eine Rechnung über 2.094,64 Euro bei.
Der geschäftsführende Gesellschafter von Plantafood, Manfred Scheffler, ist zugleich Präsident des "NEM Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten", Rechtsanwalt Büttner fungiert als "lebensmittelrechtlicher Beirat des NEM". Der Verband ist unter der Parole "Freiheit für gesunde Nahrung" im Internet präsent. Eines seiner Ziele ist die "Abschaffung von Abmahnvereinen, Verbraucherschutz sollte in den Händen eines Instituts sein, das paritätisch besetzt ist von Unternehmern, Wissenschaft, Verbrauchern (Parteien sind ausgeschlossen)".
Das verwundert nicht. So hatte sich der NEM auch über die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mokiert, bei der er eine "erstaunliche Voreingenommenheit" in Sachen Nahrungsergänzung entdeckt haben wollte. Man tut dem Verband und seinem Präsidenten Manfred Scheffler sicherlich nicht unrecht, wenn man ihn als Lobbyvertreter der Nahrungsergänzungsmittelindustrie bezeichnet, der jede Kritik am unangemessenen Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln unterbinden will.
Durch das sechsseitige Abmahnschreiben nebst Rechnung sollten wir offenbar eingeschüchtert werden. Aber das kennen wir schon. Daher schrieben unsere Anwälte, die Firma Plantafood werde von uns verklagt, wenn sie den "geltend gemachten Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht ausdrücklich" zurücknehme. Was umgehend geschah. Zur Begründung schrieb Anwalt Büttner, die "einschlägige Rechtsprechung" sei ihm "durchaus bekannt". Sprich: Wir haben es halt mal versucht.