Wind- und Wettercreme: Wann sie sinnvoll ist und welche im Test überzeugt

Magazin Dezember 2024: Bitterschokolade | Autor: Franziska Blaum/Michelle Sensel/Rebecca Welsch | Kategorie: Kosmetik und Mode | 21.11.2024

Wind- und Wettercreme im Test: Wir haben 18 Produkte unter die Lupe genommen.
Foto: ÖKO-TEST

Mindestens ein bis zwei Stunden am Tag sollen Kinder laut Kinderärztinnen und -ärzten an die frische Luft. Doch das kalte Winterwetter kann Kinderhaut ganz schön strapazieren. Hier kommen Wind- und Wettercremes ins Spiel. Was sie bringen und welche empfehlenswert sind. 

  • Im Test: 18 Wind- und Wettercremes für Kinder und Babys, darunter acht zertifizierte Naturkosmetikprodukte. 
  • Die Haut trocknet im Winter schneller aus, juckt und es können kleine Risse entstehen. Wind- und Wettercremes enthalten meist mehrere Stoffe, die die Haut vor dem Austrocknen schützen und sie beruhigen sollen.
  • Erfreulich: Die meisten Wind- und Wettercremes überzeugen in unserem Test. 
  • In der Kritik: nicht deklarierte allergene Duftstoffe, zu viel enthaltenes Arsen, missverständliche Auslobungen und fehlende Rezyklatanteile.

Schlitten fahren, Winterwandern oder den Weihnachtsmarkt besuchen: Das kalte Winterwetter ist noch lange kein Grund, drinnen zu bleiben. Doch die eisigen Temperaturen machen besonders Kinderhaut zu schaffen. Wind- und Wettercremes sollen helfen, die Haut in dieser Zeit zu pflegen.

Was bringt Wind- und Wettercreme? 

Die Hornschicht von Kinderhaut ist dünner und die Talgdrüsen, die die Haut eigentlich fetten, produzieren noch weniger Fett als die von Erwachsenen. Bei niedrigen Temperaturen verliert die Haut zudem mehr Wasser. Die Folge: Die Haut trocknet aus, juckt und es können kleine Risse entstehen. Auch der Wechsel zwischen warmer trockener Heizungsluft drinnen und kühlem Wind draußen stresst die junge Haut zusätzlich.

Hier setzen Wind- und Wettercremes an. Sie enthalten meist mehrere Stoffe, die die Haut vor dem Austrocknen schützen und sie beruhigen sollen. In den meisten Cremes werden für die Rückfettung pflanzliche Öle verwendet. Am häufigsten findet sich Mandelöl in den Produkten.

Auch Aprikosenkern-, Avocado-, Rizinus- und Sonnenblumenöl sind in einigen Cremes enthalten, teils auch Sheabutter. Oft werden gleich mehrere Öle verwendet. Zum Beruhigen der Haut werden beispielsweise Panthenol, Ringelblume oder Kamille verwendet. 

Wenn es draußen eisig ist, kann Wind- und Wettercreme die Haut schützen.
Wenn es draußen eisig ist, kann Wind- und Wettercreme die Haut schützen. (Foto: Maria Sbytova/Shutterstock)

Wind- und Wettercreme im Test: Von wegen "Parfümfrei" 

Wir haben 18 Wind- und Wettercremes für Babys und Kinder getestet. Dabei ist aufgefallen, dass fast alle Produkte Duftstoffe oder ätherische Öle enthalten. Die meisten dieser Stoffe verstecken sich in der Inhaltsstoffliste hinter dem Überbegriff "Parfum".

Das Problem: Manche Duftstoffe können Allergien auslösen. Sie müssen laut EU-Kosmetikverordnung einzeln aufgelistet sein, wenn sie in bestimmten Konzentrationen enthalten sind. Das ist bei zwei gefundenen allergenen Duftstoffen im Test jedoch nicht der Fall, obwohl sie aufgrund der gemessenen Konzentrationen eigentlich deklariert sein müssten. Dabei handelt es sich um Limonen und Benzylalkohol. 

  • Limonen gehört zu den Duftstoffen mit einem zwar nicht sehr großen, aber durchaus vorhandenen allergenen Potenzial und muss deshalb oberhalb bestimmter Gehalte auf dem Produkt deklariert sein. 
  • Benzylalkohol könnte auch als Konservierungsstoff eingesetzt worden sein. Auch dann hätte der Stoff aber als solcher auf dem Produkt stehen müssen – das schreibt die EU-Kosmetikverordnung vor. 

Anstatt diese zu nennen, wird prominent auf der Vorderseite der Tube damit geworben, dass die Creme parfümfrei sei. Eltern müssen sich unserer Meinung nach sicher sein können, dass als parfümfrei ausgelobte Produkte auch tatsächlich keine Duftstoffe enthalten – vor allem keine, die Allergien auslösen können.

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Auslobungen auf Wind- und Wettercremes in der Kritik 

Selbst wenn Benzylalkohol als Konservierungsmittel eingesetzt worden sein sollte, sehen nicht nur wir diese "Parfümfrei"-Auslobung kritisch. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland weißt in einem Bericht explizit darauf hin, dass es irreführend sei, wenn ein Produkt als "parfümfrei" beworben wird, aber trotzdem Benzylalkohol enthält. Produkte, die Inhaltsstoffe enthalten, die auch eine parfümierende Wirkung haben, sollten solche Auslobungen demnach nicht tragen.

Wir bemängeln es auch, wenn ein Hersteller auf seiner Creme damit wirbt, hypoallergen zu sein. Der Begriff ist nicht konkret definiert und deshalb nach Auffassung der European Centre for Allergy Research Foundation und des Deutschen Allergie- und Asthmaverbunds keine Hilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn es können trotzdem allergene Stoffe im Produkt enthalten sein. Wir werten die missverständliche Aussage aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ab.

Arsen-Gehalt in Wind- und Wettercreme überschreitet Wert

Wenn Kaolin, also Tonerde, in den Inhaltsstoffen deklariert ist, kann es sein, dass das Produkt mit Schwermetallen und anderen problematischen Elementen verunreinigt ist. Denn diese kommen von Natur aus in Tonerde vor. 

Eigentlich sind giftige Schwermetalle laut EU-Kosmetikverordnung in Kosmetik verboten. Sie dürfen nur dann nachweisbar sein, wenn es bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden ist und die Mittel dennoch sicher für die Gesundheit sind. 

In unserem Test hat das von uns beauftragte Labor unter anderem Arsen und Blei gefunden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die beiden Schmermetalle technisch vermeidbare Werte veröffentlicht. Der gemessene Blei-Gehalt in unserem Test lag unterhalb dieses Werts, der gemessene Arsen-Gehalt hingegen darüber.

Diese Überschreitung des Orientierungswertes bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen muss. Es zeige aber, dass die Hersteller laut BVL mehr tun könnten, um die Menge an potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen in ihren Produkten zu reduzieren.

Nicht immer recyceltes Plastik und unnötiger Verpackungsmüll

Luft nach oben gibt es unserer Meinung nach auch beim Verpackungsmaterial: Die Hälfte der Hersteller setzen in ihren Verpackungen kein recyceltes Plastik (Rezyklat) ein oder sie haben die Anteile nicht nachgewiesen. Das ist ärgerlich, weil ein Rezyklatanteil von mindestens 30 Prozent eine vergleichsweise einfache Maßnahme ist, um Plastikmüll zu vermeiden. 

Zudem sind zwei Produkte unnötigerweise doppelt verpackt. Wenn die Creme in einem Glasbehältnis ist, kann ein Umkarton das Produkt schützen. In den Fällen handelt es sich aber um Kunststoff- beziehungsweise Aluminiumtuben, die keinen zusätzlichen Schutz benötigen. Das sorgt aus unserer Sicht für vermeidbaren Verpackungsmüll.

Welche ist die beste Wind- und Wettercreme?

Unser Test von 18 Wind- und Wettercremes zeigt, dass viele Wind- und Wettercremes empfehlenswert sind. Auffällig dabei: Die Preisunterschiede sind groß. Für die günstigsten "sehr guten" Produkte zahlen Sie rund 0,60 Euro pro 50 ml. Die teuerste Creme, die wir empfehlen können, kostet über 10 Euro für die gleiche Menge.

Die detaillierten Testergebnisse finden Sie im ePaper: 

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben insgesamt 18 Wind- und Wettercremes für Kinder und Babys in Drogeriemärkten, Supermärkten und im Internet eingekauft, darunter acht zertifizierte Naturkosmetikprodukte. Auf 50 Milliliter umgerechnet zahlten wir für die günstigsten Produkte 0,63 Euro, die teuerste Creme kostete 13,90 Euro. Ein Labor untersuchte die Cremes auf Duftstoffe, polyzyklische und Nitro-Moschusverbindungen sowie Cashmeran und auf weitere bedenkliche Inhaltsstoffe wie Formaldehyd/-abspalter und Diethylphthalat. Fand das Labor deklarationspflichtige Duftstoffe in einem Produkt, überprüften wir, ob diese auch tatsächlich auf der Inhaltsstoffliste stehen.

In Cremes mit Zinkoxid ließen wir die Größe der Partikel und den Anteil an Nanopartikeln bestimmen. PEG/PEG-Derivate, synthetische Polymere, Parabene oder Paraffine steckten laut Deklaration in keinem Produkt. Waren Mineralien wie Kaolin deklariert, ließen wir den Gehalt an Elementen messen. Außerdem überprüften wir: Sind Umweltauslobungen auf dem Produkt, die nicht ausreichend erklärt werden? Wird auf Produkten mit der Auslobung "parfümfrei" geworben, obwohl Duftstoffe enthalten sind? Wirbt ein Produkt mit dem Slogan "hypoallergen", was für Verbraucherinnen und Verbraucher missverständlich sein könnte? Und: Gibt es einen Umkarton, obwohl das Produkt nicht in einer Glasverpackung steckt?

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode. Bei Richt- und Orientierungswerten sowie Verarbeitungsfaktoren handelt es sich um rechtlich nicht bindende Werte, die eingehalten werden sollten, während rechtlich bindende Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um zwei Noten: ein gemessener Gehalt an Arsen von mehr als 0,5 mg/kg.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: Auslobung "parfümfrei", obwohl deklarationspflichtige Duftstoffe in einem Gehalt von mehr als 10 mg/kg gemessen wurden. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Umkarton, der kein Glas schützt; b) ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage; c) Werbung mit "hypoallergen"; d) Umweltauslobung ohne aus[1]reichende Information dazu auf dem Produkt; e) Deklarationsmangel: die deklarationspflichtigen Duftstoffe Limonen und Benzylalkohol sind nicht deklariert, wurden jedoch im Labor über der Deklarationsgrenze gemäß EU Kosmetik-Verordnung 1223/2009 von 10 mg/kg für auf der Haut verbleibende Kosmetikprodukte nachgewiesen.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die (vom Hersteller versprochenen) Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben. 

Testmethoden

Deklarationspflichtige Duftstoffe: DIN EN 16274:2021-11 (mod.), GC-MS.
Diethylphthalat/Polyzyklische Moschus- und Nitromoschus-Verbindungen/Cashmeran: Extraktion mit TBME, GC-MS.
Elemente: DIN EN ISO 17294-2:2024-03.
Formaldehyd/-abspalter: saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie.
Nanomaterial: Untersuchung auf Zincoxid-Partikel mittels SingleParticle ICP/MS nach Herstellung einer wässrigen Dispersion mittels Ultraschallsonotrode.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: August 2024.

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