Die Firma Stabilo wollte uns den Test Buntstifte (zumindest einige wenig schmeichelhafte Testergebnisse für die Stabilo-Greencolors im ÖKO-TEST-Magazin 2/2017 verbieten lassen. Doch das Landgericht Düsseldorf hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Inzwischen haben wir unsererseits Stabilo verklagt. Denn die Firma hatte in einer Pressemitteilung behauptet, von ihr beim TÜV Rheinland in Auftrag gegeben Untersuchungen hätten die Testergebnisse von ÖKO-TEST unter anderem in Bezug auf gesundheitsschädliche halogenorganische Verbindungen eindeutig widerlegt.
Allerdings Stabilo hatte nicht wie wir die erfahrungsgemäß halogenorganischen Farben rot, orange, gelb und hellgrün untersuchen lassen, sondern rosa, hellblau, grau, dunkelgrün, braun und schwarz. Vermutlich, weil Stabilo wusste, dass diese Farben nicht halogenorganisch waren. Daher war die Untersuchung des TÜV nicht geeignet, die Ergebnisse von ÖKO-TEST zu wiederlegen. Wir haben die Firma daher abgemahnt und sie hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Allerdings fanden wir die Behauptung in ähnlicher Form ein paar Tage später in zwei Seiten von Stabilo. Wir haben die Firma daher aufgefordert, zwei Vertragsstrafen in Höhe von je 5.000 Euro an uns zu zahlen. Als darauf keine Reaktion erfolgte und Stabilo nicht einmal die Anwaltskosten gezahlt hatte, haben wir Klage eingereicht.