Feste Spülungen im Test: Viele überzeugen mit Bestnote

Magazin Februar 2025: Vollkornbrot | Autor: Dimitrij Rudenko/Marieke Mariani/Rebecca Welsch | Kategorie: Kosmetik und Mode | 30.01.2025

Im Test: 15 feste Conditioner.
Foto: ÖKO-TEST

Feste Haarspülungen sind praktisch und sparen wertvolle Ressourcen. Erfreulich, dass viele der getesteten Produkte mit Bestnote abschneiden. Doch ein paar fallen auch negativ auf. Die Kritik: Giftige Schwermetalle, ein bedenklicher Duftstoff und möglicherweise krebserregendes Talkum.

  • Im Test: 15 feste Haarspülungen, darunter sechs Mal zertifizierte Naturkosmetik. Für 60 Gramm bezahlten wir zwischen 2,95 und 13,99 Euro. 
  • Viele Produkte sind mit Bestnote empfehlenswert. Die Preise sind zwar oft höher als die flüssiger Haarspülungen, doch feste Kosmetik ist oftmals ergiebiger.
  • Problemstoffe, die wir vor allem bemängeln: Blei und Arsen über dem Orientierungswert, Talkum und Cashmeran.

Feste Kosmetik liegt nach wie vor im Trend. Sie ist ergiebig, braucht wegen ihres verschwindend geringen Wasseranteils keine Konservierungsstoffe und spart noch dazu jede Menge Verpackungsmüll. Unser Test von 15 festen Spülungen bestätigt das: Alle Produkte kommen ohne Plastikverpackung aus. Ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz, den wir gerne loben. 

Weniger lobenswert: Ein paar Produkte fallen wegen problematischer Inhaltsstoffe auf. Manche davon offenbaren sich schon beim Blick auf die Inhaltsstoffliste, andere brachte erst die Laboranalyse zum Vorschein. Konventionelle Haarspülungen und Naturkosmetikprodukte sind dabei gleichermaßen betroffen.

(Foto: ÖKO-TEST)

Blei und Arsen über dem Orientierungswert 

Doch was sind das für Inhaltsstoffe, die wir kritisieren? Da wären etwa Arsen und Blei. Zu Erklärung: Blei gilt als nervengiftig. Schon kleine Mengen können zu Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit und Gewichtsabnahme führen. Arsen ist ein giftiges Halbmetall, das in seiner anorganischen Form bereits in geringen Dosen Haut-, Lungen- und Harnwegstumore auslösen kann.

Schwermetalle reichern sich natürlicherweise im Boden an und können so als Verunreinigungen mineralischer Bestandteile auch in Kosmetikprodukte gelangen. Deklarierte Tonerde könnte ein möglicher Eintragsweg sein.

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Arsen und Blei gehören laut Kosmetikverordnung zu den verbotenen Stoffen. Der Gesetzgeber sieht jedoch für unbeabsichtigte Spuren eine Ausnahme vor, wenn diese bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden sind.

Auf Basis eines Monitorings hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Höchstgehalte für solche technisch unvermeidbaren Gehalte festgelegt: Für Blei liegen sie für Kosmetikprodukte wie feste Spülungen bei 2,0 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg), für Arsen bei 0,5 mg/kg. Diese Werte werden überschritten. 

Krebsverdächtiges Talkum in festen Spülungen im Test

Außerdem in der Kritik: Talkum. Dabei handelt es sich um ein Mineral, das in Kosmetika unter anderem als Trennmittel oder Füllstoff eingesetzt wird. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat Talkum im Jahr 2024 bewertet und es als "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" (Gruppe 2A) eingestuft.

Zudem hat der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgeschlagen, Talkum als CMR-Stoff der Kategorie 1B ("wahrscheinlich krebserregend beim Menschen") einzustufen. Wir haben uns deshalb aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes dazu entschieden, Talkum abzuwerten. In den neuen Risikobewertungen geht es nicht mehr nur um potenzielle Verunreinigungen von Talkum mit Asbest, sondern um den Stoff selbst.

Aus Sicht der ECHA gebe es genügend Hinweise, dass Talkum bei verschiedenen Tierarten Krebs auslösen und auch beim Menschen Eierstockkrebs nach dem Einsatz von talkumhaltigem Körperpuder im Intimbereich verursachen kann. Die europäischen Behörden werden voraussichtlich Ende 2025 über die Neueinordnung von Talkum als krebserregenden Gefahrstoff abstimmen.

Unerwünschter Duftstoff in fester Spülung

Minuspunkte verteilen wir auch für enthaltenes Cashmeran. Der synthetische Duftstoff ähnelt in seiner Struktur den polyzyklischen Moschusverbindungen und kann sich im Fettgewebe anreichern. Der betroffene Hersteller teilte uns mit, dass in einer selbst angestoßenen Analyse ebenfalls Cashmeran gefunden wurde, was nicht den eigenen Anforderungen an Duftstoffe entspreche. Man sei mit dem "Produzenten und Parfümhersteller im Austausch, um die Einschleppung zu erklären".

Was ist sonst noch aufgefallen? Auch wenn die Produkte mit wenig Verpackungsmüll auskommen, ist nicht jedes immer ein Plus für die Umwelt. Das ist der Fall, wenn die Rezeptur der festen Conditioner synthetische Polymere enthält, die wir kritisieren, weil sie über das Abwasser in die Umwelt gelangen können und dort nur schwer abbaubar sind.  

Das könnte Sie auch interessieren: In unserem Jahrbuch Kosmetik für 2023 haben wir zuletzt unseren Test von flüssigen Conditionern veröffentlicht. Von 38 überprüften Produkten schnitten 26 mit Bestnote ab. Mehr dazu lesen Sie, wenn Sie auf den folgenden Kasten klicken: 

Feste Spülungen im Test: Das Fazit 

Zwar sind wir im Test von festen Haarspülungen auf ein paar Problemstoffe gestoßen – die Mehrheit der Produkte ist aber empfehlenswert. Ganze zehn schneiden mit Bestnote ab. Die Preise der festen Spülungen sind zwar oft höher als die flüssiger Produkte, doch feste Kosmetik ist ergiebiger.

Tipps zur Anwendung von festen Spülungen 

  • Wer eine angegriffene Haarstruktur oder empfindliche Kopfhaut hat, schäumt feste Haarpflege besser zunächst in der Hand auf, statt sie direkt aufs Haar zu reiben.
  • Um Verkeimung zu verhindern, sollte feste Kosmetik an der Luft trocknen. Zur Aufbewahrung eignen sich Seifenschalen, Luffaschwämme oder Sisalsäckchen.

Weiterlesen auf oekotest.de: 

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Für unseren Test haben wir im Einzelhandel sowie im Internet 15 feste Conditioner eingekauft, darunter sechs Mal zertifizierte Naturkosmetik. Für die bessere Vergleichbarkeit auf 60 Gramm beziehungsweise Milliliter umgerechnet, bezahlten wir dafür zwischen 2,95 und 13,99 Euro.

Im Labor ließen wir die Conditioner auf Schwermetalle und andere Elemente, Diethylphthalat, polyzyklische und Nitromoschus-Verbindungen und Cashmeran sowie deklarationspflichtige Duftstoffe, die Allergien auslösen können, untersuchen. Um sicherzustellen, dass die Papierbeschichtungen kein PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen enthalten, ließen wir diese ebenfalls im Labor analysieren. Per Deklaration erfassten wir synthetische Polymere sowie Talkum. Darüber hinaus prüften wir, ob Umweltauslobungen ohne weiterführende Informationsmöglichkeiten auf der Verpackung zu finden sind.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das, "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode. Bei Richt- und Orientierungswerten handelt es sich um rechtlich nicht bindende Werte, die eingehalten werden sollten, während rechtlich bindende Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um vier Noten: ein gemessener Gehalt an Arsen von mehr als 0,5 mg/kg und Blei von mehr als 2 mg/kg, die die vom BVL festgelegten Orientierungswerte in kosmetischen Mitteln überschreiten. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) Talkum; b) ein gemessener Gehalt an Cashmeran von mehr als 10 mg/kg.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die (vom Hersteller versprochenen) Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.

Testmethoden

Diethylphthalat/Polyzyklische Moschus- und Nitromoschus-Verbindungen/Cashmeran: Extraktion mit TBME, GC-MS.

Deklarationspflichtige Duftstoffe: DIN EN 16274:2021-11 (mod.), GC-MS.

Elemente: Totalaufschluss in der Mikrowelle, Bestimmung mittels ICP-MS.

PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: August – September 2024

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