Ratgeber: Gütezeichen für Holzböden

Die richtigen Signale?

Ratgeber Bauen 2015 | | Kategorie: Bauen und Wohnen | 08.05.2015

Ratgeber: Gütezeichen für Holzböden

Beim Kauf eines neuen Bodens aus Holz oder Holzwerkstoffen sollen Gütesiegel die technische und gesundheitliche Qualität des Produkts gewährleisten. Doch nicht alle Labels sind gleich aussagekräftig und hilfreich. Wir trennen die Spreu vom Weizen.

Natureplus

Vergabe: Das europäische Umweltzeichen Natureplus setzt bei Böden aus Holz oder Holzwerkstoffen einen Anteil von 95 Prozent nachwachsender Rohstoffe voraus. Derzeit sind elf Holzfertigparkette und Massivholzparkette von fünf Herstellern ausgezeichnet. Für Schadstoffe und Emissionen decken sich die Anforderungen weitestgehend mit denen des Eco-Labels, die Umweltkriterien sind aber deutlich profilierter: Über die Holzherkunft wird eine FSC- oder PEFC-Zertifizierung mindestens teilweise verlangt. Eine Öko-­Bilanz muss einen überdurchschnittlich umweltverträg­lichen Lebenszyklus des Produkts von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung bis hin zu Entsorgung oder Recycling belegen. Technische Anforderungen gibt es unter anderem für die Nutzschichtdicke.

Einschätzung: Das Natureplus-Label ist eine gute, sehr umfassende Orientierung beim Umwelt- und Gesundheitsschutz. Mit maximal 36 µg/m³ (unverleimte Produkte) und 48 µg/m³ (verleimte Produkte) Formaldehyd und weniger als 300 µg/m³ für flüchtige organische Stoffe (TVOC) sind die bereits seit 2009 gültigen Grenzwerte immer noch in Ordnung. Allerdings sind relativ wenige Produkte ausgezeichnet. www.natureplus.org

Blauer Engel

Vergabe: Seit Januar 2013 gibt es den Blauen Engel für emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume (RAL-UZ 176). Er hat das frühere Zeichen UZ 38 abgelöst und gilt für Produkte, die zu mindestens 60 Prozent aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen. Die Anforderungen gehen über die gesetz­lichen Vorschriften hinaus, so gilt für flüchtige organische Stoffe (TVOC ) ein Grenzwert von 300 µg/m³, für Formaldehyd ein Grenzwert von 0,05 ppm, was 60 µg/m³ entspricht. Zusätzlich werden auch schwerflüchtige Verbindungen (Weichmacher) mit einem Grenzwert von 100 µg/m³ erfasst. Eine große Zahl kritischer Stoffe darf erst gar nicht eingesetzt werden. Das RAL-UZ 176 enthält Regeln zur Vermeidung von illegalem Holz; für Tropenholz ist ein FSC-Zertifikat allerdings nicht Voraussetzung. Der Einsatz von Bioziden (außer zur Topfkonservierung wässriger Beschichtungen), organischen Flammschutzmitteln und halogenorganischen Verbindungen ist nicht zugelassen.

Einschätzung: Der Blaue Engel bietet eine gute Orientierung bezüglich der VOC-Emissionen; hinsichtlich Formaldehyd sind die Grenzwerte aber zu lasch. Was die Umweltverträglichkeit der Produkte angeht, greifen die Regelungen noch zu kurz. www.blauer-engel.de

Ü-Zeichen

Vergabe: Seit dem Jahr 2011 müssen alle Bodenbeläge, die in Deutschland für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Büros, Schulen und Sporthallen eingesetzt werden sollen, eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) besitzen. Dabei prüft das DIBT die Rezeptur der Produkte auf gefährliche Stoffe und lässt sich bei Holzböden wie Parkett und Laminat zudem ein Emissionszeugnis der Prüfstelle vorlegen, das nach dem VOC-Bewertungsschema...