Mauersteine sind Alleskönner: Mit den wichtigsten am Markt vertretenen Materialien - ob Ziegel, Porenbeton, Leichtbeton oder Kalksandstein - lassen sich in Sachen Wärmeschutz alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen; selbst die optimal gedämmten Passivhäuser oder Effizienzhäuser nach Vorgaben der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind mit ihnen möglich. Mit der geltenden Energieeinsparverordnung und der beschlossenen Verschärfung für Neubauten ab 2016 kommen auf die Hersteller und Bauherren aber neue Anforderungen zu.
Mit einem puren Mauerstein sind die Vorgaben nicht durch alle Materialien zu erfüllen. Der Trend geht deshalb zu im Stein integrierten Dämmschichten. Immerhin schaffen die meisten Steine die künftigen Vorgaben auch ohne Zusatzdämmung in einschaliger Bauweise. Das heißt, die Wand wird innen und außen lediglich verputzt, der Stein ist tragendes Element und Wärmeschutz in einem. Nur Kalksandstein benötigt auf jeden Fall eine zusätzliche Dämmschicht.
Allerdings geraten einschalige Wände ziemlich dick, wenn die hohen Dämmwerte eines Passivhauses oder des Effizienzhauses 40 verlangt werden. Dann sind in Massivbauweise Wandstärken bis zu 50 Zentimetern und mehr keine Seltenheit. Damit wirkt das Eigenheim schnell wie eine Burg. Dicke Wände kosten auch Wohnfläche: Zehn Zentimeter stärkere Wände bedeuten bei einem elf mal neun Meter großen Haus mit Keller, Erd- und Dachgeschoss elf Quadratmeter weniger Fläche.
Strengere Regeln ab 2016
Kombinationen aus Mauerwerk und Dämmstoff, meistens als Wärmedämmverbundsystem, sind etwas dünner. Zum Beispiel trägt eine 17,5 Zentimeter schlanke Wand das Haus, ein dickes Paket Dämmstoff sorgt für niedrige Energiekosten. Allerdings ist diese Kombination weniger stabil hinsichtlich Dellen und Vandalismus. Auch Algen und andere unschöne Vertreter der Pflanzenwelt finden sich eher auf Wärmedämmverbundsystemen. Nicht zuletzt bieten Wände aus reinem Mauerwerk einen guten Brandschutz.
In den vergangenen Jahren hat der Bund die energetischen Anforderungen an Neubauten immer wieder verschärft. Ab 1. Januar 2016 sinkt der höchstens zulässige Primärenergiebedarf im Neubau um 25 Prozent. Dieser Wert berücksichtigt sowohl die bauliche Ausstattung des Gebäudes als auch dessen Anlagentechnik zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften und Kühlen. Was der Staat derzeit als sogenanntes KfW-Effizienzhaus 70 fördert, gilt ab nächstes Jahr quasi als neuer Standard.
Nach dem Prinzip der Verordnung kann ein Bauherr den Primärenergiebedarf des Gebäudes durch einen höheren Anteil erneuerbarer Energien bei der Anlagentechnik senken. "Um zu verhindern, dass relativ schlecht gedämmt und lediglich mehr Umweltenergie eingesetzt wird, hat der Bund schon seit der ersten EnEV 2002 auch den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle eingeschränkt", erklärt Melita Tuschinski, Herausgeberin des Expertenportals EnEV-online.de. "Parallel zum Primärenergie...