Die gleiche Gewinnbeteiligungshürde, die ÖKO-TEST bei den Riester-Renten der Allianz Lebensversicherungs AG schon 2011 entdeckte und kritisierte, ist auch in der Direktversicherung der Metallrente enthalten. Auch dort werden also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachen Überschussbeteiligung benachteiligt, sofern sie schon älter sind oder nur kleine Beträge für ihre Betriebsrente sparen. Das stellte ÖKO-TEST im Juni 2013 fest, also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Stuttgarter Landgericht die Verwendung der Klausel bereits in erster Instanz untersagt hatte. Von ÖKO-TEST um eine Stellungnahme gebeten, wollte die Metallrente seinerzeit lediglich für mehr Transparenz sorgen. Auch nachdem das OLG Stuttgart die Klausel nun in zweiter Instanz für unzulässig erklärt hat, ist von einer Entschädigung der betroffenen Metallrente-Kunden noch keine Rede. "Wir prüfen derzeit Inhalt und Geist des Urteils", teilte Metallrente-Chef Heribert Karch ÖKO-TEST auf Nachfrage lediglich mit. Und anstelle von handfesten Entschädigungstipps für die Metaller gibt es wortgewaltigen Nebel. "Gleichberechtigte Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Risikokostenüberschüssen ist auch ein Thema für die Durchführungswege der bAV. Daneben prüfen wir selbstverständlich auch, wie die Grundsätze des Urteils bei unserer ergänzenden privaten MetallRente-Riester-Versicherung umgesetzt werden können", heißt es in der Antwort von Karch. Die ÖKO-TEST-Kritik, dass die Metallrente Geringverdiener und ältere Versicherte benachteiligt, bleibt daher bis auf weiteres gültig.
Reaktionen: Allianz Lebensversicherung
Metallrente "prüft" noch, ob Kunden entschädigt werden
ÖKO-TEST März 2014 | | Kategorie: Geld und Recht | 28.02.2014