Reaktionen: Allianz Riester-Rente

Gericht kippt Gewinnbeteiligungshürde

ÖKO-TEST März 2014 | | Kategorie: Geld und Recht | 28.02.2014

Reaktionen: Allianz Riester-Rente

Die Riester-Rente der Allianz-Lebensversicherung entpuppte sich in unserem Test (ÖKO-TEST-Magazin 6/2011) nicht nur als hochgradig intransparent. Vielmehr entdeckte ÖKO-TEST in den Verträgen auch noch eine Gewinnbeteiligungshürde, die vor allem Ältere, Geringverdiener und Kinderreiche benachteiligt. Denn an den Kosten- und sonstigen Zusatzüberschüssen wollte die Allianz nur Kunden beteiligen, wenn diese ein Garantiekapital von mindestens 40.000 Euro erreichen. "Sozialpolitisch ist das ein Skandal", urteilte nicht nur ÖKO-TEST bereits damals. Denn ausgerechnet jene Kundengruppen, die von der Riester-Rente laut Gesetz profitieren sollen, werden bei der Allianz in Sachen Überschussbeteiligung benachteiligt. Zudem war die Gewinnbeteiligungshürde nicht einmal dem Kleingedruckten der Verträge zu entnehmen, sondern stand tief versteckt in einer Fußnote im Geschäftsbericht. Mittlerweile hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) dem Allianz-Konzern die Verwendung dieser Klausel untersagt und damit das Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Geklagt hatten der Bund der Versicherten (BDV) und die Verbraucherzentrale Hamburg, nachdem sie die Allianz Lebensversicherung AG zuvor abgemahnt hatten. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom OLG nicht zugelassen. Betroffene Verbraucher können die ihnen vorenthaltenen Überschüsse daher jetzt nachfordern. Ein Musterbrief dafür steht auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg zur Verfügung (www.vzhh.de).