Selbstverständlich nicht, aber man darf das sagen. Ebenso wie man behaupten darf, ÖKO-TEST beschäftige persönlich befangene Gutachter. Das ist das Ergebnis zweier Prozesse. Den ersten haben wir gegen den Dortmunder Professor Walter Krämer geführt. Die Wochenzeitung Die Zeit schreibt über ihn unter der Überschrift "Prof. Besserwisser: Beim Vielschreiben ist er vom Aufklärer zum Demagogen geworden. In Die Panikmacher wettert er gegen apokalyptische Reiter, linke, grüne Miesmacher. Wer Angst vor Atomkraft, Amalgam, Zusatzstoffen, Hormonfleisch und Ozon hat, ist das Opfer ,einer beispiellosen Desinformationskampagne'. Die Beschäftigung mit solchen Problemchen ist ,ein Luxus, den sich nur reiche Europäer leisten können'". Als eine Quelle der Desinformation hat Krämer offenbar ÖKO-TEST ausgemacht. Denn in einem Interview sagte er: "In uns und um uns sind göttliche und giftige Stoffe aller Art, die nie im Leben für uns gefährlich werden. Was ÖKO-TEST betreibt, ist deshalb kriminell, weil die dort nie davon reden, ob das, was sie gefunden haben, auch gefährlich ist." Das ist nachweisbar falsch, denn wir beschäftigen uns in jedem Test mit der Frage, welche Risiken von den getesteten Produkten ausgehen - und "kriminell" wollten wir auch nicht auf uns sitzen lassen. Daher hatten wir Krämer auf Unterlassung verklagt. Das Landgericht Frankfurt hatte die Äußerung als "unwahre Tatsachenbehauptung" verboten. Dagegen ist der Professor in Berufung gegangen und das Oberlandesgericht Frankfurt hat das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Begründung: Die Äußerung des Professors sei insgesamt als Meinungsäußerung zu bewerten und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Es folgt damit einer seit einiger Zeit festzustellenden Tendenz. Gerichte gehen inzwischen mehr und mehr dazu über, selbst die übelsten Beschimpfungen und falschen Tatsachenbehauptungen noch als zulässige Meinungsäußerungen einzustufen. Dadurch halten sie sich Arbeit vom Hals, die wegen des ganzen Mülls im Internet überhandnehmen würde.
Wie weit sich die Gerichte inzwischen zurückziehen, zeigt ein Verfahren, das wir vor dem Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 2012 verloren haben. Im Zusammenhang mit unserem Test Vaterschaftstest im Jahre 2003, der selbst Gegenstand mehrerer von uns gewonnener Prozesse war, hatte die Zeitschrift Natur geschrieben, unsere Tests seien umstritten, weil wir sogar einen persönlich befangenen Tester beschäftigt hätten. Dabei ging es um unseren Gutachter, einen vereidigten Sachverständigen, zu dem das Oberlandesgericht Frankfurt bereits festgestellt hatte, dass er nicht befangen war. Daher hatte das Landgericht Hamburg der Natur diese Behauptung untersagt, das Oberlandesgericht in Hamburg hat sie der Natur wieder erlaubt - mit der Begründung, es handele sich um Meinungsäußerung, in deren Wesen es nun einmal liege, dass eine Meinung falsch sein könne.
Fazit: Wenn Sie mal wieder unglaublichen Unsinn über ÖKO-TEST lesen, mach...