Sie sind giftig, umweltschädlich und gelangen über Haut, Nahrung und Atemwege in den Körper: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK. Da PAK bei jeder Verbrennung auf natürliche Weise entstehen, lässt es sich kaum vermeiden, mit ihnen in Berührung zu kommen. Sie finden sich in vielen Alltagsartikeln: Mousepads, Griffe, Schuhe, Spielzeug ... Die Liste der Produkte, in denen ÖKO-TEST bereits PAK nachgewiesen hat, ist lang. Ursache sind meist kontaminierte Weichmacheröle, die Kunststoff oder Gummi zugesetzt werden, um die gewünschte Elastizität zu erreichen. So werden aus sprödem PVC-Kunststoff weiche Puppenköpfe oder aus einer harten Kautschukmischung flexible Gummistiefel. Zudem verwenden die Produzenten häufig Industrieruß, um Kunststoffe schwarz einzufärben.
Der Hintergrund: PAK-haltige Weichmacheröle, etwa Teeröl, machen die Produkte billig. Sie sind ein Neben- oder Abfallprodukt bei der Kohle- oder Erdölverarbeitung. Alternativen sind wegen ihrer aufwendigeren Herstellung meist teurer. Auch fehlt der nötige Druck auf die Hersteller, diese zu nutzen.
Seit Langem ist bekannt, dass zahlreiche PAK Tumore auslösen können. Doch es gibt bislang kaum europaweite verbindliche Grenzwerte für PAK in Produkten. Die Folge: "Immer wieder kommt extrem belastete Ware, darunter auch jede Menge Spielzeug, auf den deutschen Markt, die wir nicht verbieten können", sagt Dr. Jakob-Matthias Drossard vom Bundesumweltministerium. Meist handele es sich um Artikel aus dem Billig- oder Importsegment. Den Preis dafür zahlen vor allem die Allerkleinsten. Untersuchungen im Urin bestätigten die Vermutung, dass Kinder stärker mit PAK belastet sind als Erwachsene.
Um die vorhandenen Gesetzeslücken zu schließen, reichten deutsche Behörden im Jahr 2010 einen Beschränkungsvorschlag unter der europäischen Chemikalienverordnung Reach ein. Produkte sollten nicht mehr als 0,2 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) jeder einzelnen der bisher acht als krebserzeugend eingestuften PAK-Verbindungen enthalten - so die Forderung. Da hinsichtlich der krebserzeugenden Wirkung keine unbedenkliche Dosis für den Menschen abgeleitet werden kann, sprach sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) dafür aus, das Alara-Prinzip (as low as reasonably achievable) anzuwenden, wonach die Belastung so weit zu senken ist, wie dies vernünftigerweise machbar ist.
Ein Jahr später präsentierte die Europäische Kommission einen eigenen Vorschlag. Spielzeug und Produkte für Kinder bis 14 Jahre sollten durch PAK-Grenzwerte beschränkt werden. Die dafür vorgeschlagene Obergrenze lag bei 1 mg/kg. Im Falle der gefährlichen Leitsubstanz Benzo[a]pyren ist das so viel, wie in Weichmacherölen für Autoreifen enthalten sein darf - im Reifen selbst würden dann, bei einem realistischen Mischverhältnis von eins zu zehn, maximal 0,1 mg/kg des Krebsgifts landen. Anders gesagt: Was die Hersteller von Autoreifen schaffen, sollte für Spielzeugherstel...