88 Versender für Kindermode und-artikel im Test

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Jahrbuch Kleinkinder 2015 | | Kategorie: Kinder und Familie | 09.01.2015

88 Versender für Kindermode und-artikel im Test

Onlineshops machen den Kauf der Kinderausstattung vom Sofa aus möglich. Unser Test zeigt, mit welchen Stolperfallen die Kunden rechnen müssen: von fragwürdigen Klauseln im Kleingedruckten bis hin zu geschickt eingebauten Barrieren auf den Rücksendescheinen.

Von der Windel bis zum Kinderbettchen kann man heute alles online bei spezialisierten Versendern bestellen.

Wir haben den Test gemacht und die Angebote von acht Onlineversendern von Experten kritisch unter die Lupe nehmen lassen. Der Test gibt das Bild von Frühjahr 2014 wieder. Außerdem wurden pro Versender jeweils zehn Produkte vergleichbarer Warengruppen bestellt und in Laboren untersucht.

Der Bestellservice

Von "gut" bis "ausreichend": Alle Webshops im Test lassen sich recht einfach und komfortabel bedienen. Aber mit der Bestellabwicklung, der Datenverschlüsselung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind wir nicht immer zufrieden. Nur Hans Natur, Baby Butt und Avalon erreichen unterm Strich die Note "gut". Baby Walz ärgerte unsere Tester mit zahlreichen Werbecookies. Deshalb reicht es für Europas größten Kinder- und Umstandsmodeversender nur zu einem "befriedigend". Die vielen Mängel in der rechtlichen Prüfung führten bei Jako-O und Waschbär zum "ausreichenden" Ergebnis. In den AGB von Hess Natur stellten die Rechtsexperten einige Fehler fest, was ebenfalls zu einem "ausreichenden" Urteil Bestellservice führt. Vertbaudet machte etliche Einschränkungen bei Versand und Lieferung und es haperte zudem bei der Verschlüsselung persönlicher Daten.

So reagierten die Versender

Hess Natur teilte uns mit, die AGB im Internet seien nun auf das seit 13. Juni 2014 geltende Recht umgestellt worden. Und weiter: "Hess Natur bietet Nachnahmezahlung nicht (aktiv) als reguläres Zahlungsangebot an. Deshalb können wir auch keine Nachnahmegebühr angeben." Dies schrieb uns der Versender am 24. März 2014. In seiner Antwort auf unseren Fragebogen im Februar des Jahres hatte Hess Natur noch Nachnahme als eine von drei möglichen Zahlungsoptionen angegeben. Die AGB enthielten noch Ende März einen Absatz mit der Überschrift "Nachnahme". Was stimmt nun?

Vertbaudet: "An der Überarbeitung der Bestellbestätigungsseite wird bereits gearbeitet." Außerdem wandte der Versender ein, dass die Angabe der Kinder- und Geburtsdaten im Rahmen des Newsletters freiwillig ist. Aber: Laut Bundesdatenschutzgesetz gilt in Deutschland der Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Idee dahinter ist, dass bei der Datenverarbeitung nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind.

Erwin Müller (Baby Butt): "Der Gesetzgeber und die Fernabsatzrichtlinie halten es selbstverständlich für zulässig, einen gleichwertigen Ersatzartikel anzubieten, wenn die bestellte Ware nicht lieferbar ist." Allerdings dürfen Ersatzlieferungsklauseln nicht in den AGB angekündigt werden.

Baby Walz: "Das Projekt, den Service der Versandbestätigung auf alle Aussendungen auszuweiten, ist bereits angestoßen und wird in naher Zukunft realisiert." Laut Baby Walz erhalten Kunden bisher nur Versandbestätigungen für Sendungen, die aus dem eigenen Haus kommen, die...

Testverfahren

So haben wir getestet

Der Einkauf

Bei jedem Shop haben wir zehn Artikel bestellt aus verschiedenen zuvor festgelegten Produktgruppen - vom Stillkissen über Babyschlafsack bis hin zum Kuscheltier. Dabei landeten bevorzugt Eigenmarken der Versender im Warenkorb.

Die Inhaltsstoffe der Produkte

Bei Textilien können problematische Farbstoffe im Spiel sein, etwa aromatische Amine oder halogenorganische Verbindungen, die auch über Bleiche ins Textil kommen. Aus Polyestermaterial kann sich das giftige Halbmetall Antimon lösen. Bei Schurwolle wiederum sind Pestizidrückstände möglich. Formaldehyd kann sowohl in Baumwolle als auch in verleimten Schichtholz ein Problem sein. Kunststoffteile ließen wir auf problematische Weichmacher testen sowie auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die aus Weichmacherölen oder Rußpigmenten stammen.

Die Materialeigenschaften der Produkte

Spielzeug wurde gemäß Sicherheitsnorm EN 71-1 geprüft: Es darf sich nichts lösen, was ein Baby verschlucken könnte, reiß- und biegefest müssen Spielsachen sein, beim Herunterfallen dürfen sie nicht zersplittern. Darüber hinaus wurde bei allem, was die Kleinen in den Mund nehmen, wie Spielzeug, Babydecke oder Spucktuch, geprüft, ob sich Farben herauslösen können. Schlafanzüge sollten beim Waschen nicht einlaufen oder sich verziehen. Bei Schlafsäcken müssen die Hals- und Armausschnitte altersgemäß sein.

Der Bestellservice der Onlineversender

Benutzerfreundlichkeit der Webseite: Unsere Experten machten den Check: Wie übersichtlich ist die Startseite? Sind die wichtigsten Produktkategorien leicht zu finden? Wie ansprechend ist die Präsentation der Produkte? Gelingt der Wechsel zwischen Warenkorb, Merkliste und Shopsortiment reibungslos?

Versandoption/Lieferung: Hier haben wir darauf geachtet, was Kunden wichtig ist: pünktliche Lieferung, informative Bestätigungs-E-Mail, Online-Sendungsnachverfolgung. Hinzu kamen weitere Aspekte. Zusätzlich haben wir den Versendern einen Fragebogen geschickt. Vieles wurde bei unserem Produkteinkauf kontrolliert.

Datenverschlüsselung: Name, Adresse, Passwort, Kreditkartennummer - wie sorgsam gehen die Shopbetreiber damit um? Verschlüsseln sie die Daten auf dem Weg durch das Internet? Das haben wir prüfen lassen mithilfe eines speziellen Computerprogramms, das sichtbar machen kann, wie die Daten vom Webbrowser zur Webseite übertragen werden.

Rechtliche Prüfung: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen sind für Laien schwer durchschaubar. Damit es hinterher kein böses Erwachen gibt, wenn bei einer Bestellung etwas schiefgeht, haben wir die AGB und Datenschutzerklärungen sowie die Bestellbestätigungen und Rücksendescheine der Onlineshops von Anwälten juristisch prüfen lassen.

Die Bewertung

Bei Spielzeug mussten die Inhaltsstoffe genauso unbedenklich sein wie die praktische Verwendung. Bei Kleidung kann das Gesamturteil nicht besser sein als das Testergebnis Inhaltsstoffe. Ins Urteil Bestellservice der Onlineversender fließen Handhabung/Bestellabwicklung und rechtliche Prüfung zu jeweils 40 Prozent ein, das Testergebnis Datenverschlüsselung/Cookies zu 20 Prozent. Summieren sich in einem Teilbereich die Mängel auf ein "mangelhaft" oder "ungenügend", steht unterm Strich maximal die Note ausreichend.

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