Kann ich jedes Dach ausbauen?
Sehr flach geneigte Dächer sind ungeeignet, da sie zu wenig Fläche bieten, auf der man aufrecht stehen kann. Interessant wird es ab einer Dachneigung von rund 35 Grad. Je steiler das Dach, umso mehr Raum bietet es. Wegen der Dachschräge ist aber immer deutlich weniger Fläche nutzbar als in normalen Geschossen. Flächen unter 1,50 Meter Höhe kann man nicht als Wohnfläche anrechnen, Bereiche zwischen 1,50 und 2 Metern nur zur Hälfte. Trotzdem bietet zum Beispiel ein bis unter den Dachfirst reichender Raum spannende Perspektiven und eine ganz eigene Anmutung.
Unser Dach ist zu niedrig, wie kann ich Raumhöhe gewinnen?
Erweist sich das Dach als nicht ausbaufähig, kann eine Dachaufstockung die Lösung sein. Die gilt aber als Neubau, sodass entsprechende Vorschriften eingehalten werden müssen.
Man kann dann das Dach abreißen und komplett neu errichten. Ist der bestehende Dachstuhl noch intakt, kann man ihn hydraulisch anheben und danach den Kniestock - das ist der Sockel zwischen Geschossdecke und der Dachkonstruktion - auf 50 bis 80 Zentimeter Höhe aufmauern. Auch eine großzügig dimensionierte Dachgaube kann die nötige Raumhöhe schaffen.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Ein Dachausbau ist meist eine Nutzungsänderung, und die muss je nach Umfang der Maßnahmen und den konkreten Voraussetzungen ganz unterschiedlich genehmigt werden. Details sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Ist das Dachgeschoss bereits zur Wohnnutzung angemeldet, darf man ohne Rücksprache renovieren und modernisieren, wenn dadurch die Baustruktur nicht verändert wird. Damit sind unter anderem der Einbau neuer Fenster, neue Zwischenwände oder die Installation einer neuen Heizungsanlage abgedeckt. Auch eine nachträgliche Dämmung ist genehmigungsfrei. Anders sieht es aus, wenn das Dachgeschoss noch nicht als Wohnung gemeldet ist oder Form und Struktur geändert werden, also zum Beispiel eine Dachgaube geplant ist oder das Dach angehoben werden soll. Dann ist es sinnvoll, vorher beim Bauamt nachzufragen, welche Art von Genehmigung notwendig ist: ob ein einfaches "Kenntnisgabeverfahren" ausreicht, bei dem man die Behörde informiert und nach einer Wartezeit loslegen kann, wenn sie keine Einwände hat, oder ob eine formale Baugenehmigung eingeholt werden muss. Das hängt unter anderem davon ab, ob ein Bebauungsplan vorhanden ist und welchen Inhalt er hat und von den Umbauplänen selbst. Einreichen muss die Pläne ein "bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser", will heißen ein Architekt oder Bauingenieur. Eine wichtige Grundlage ist unter anderem die im Bebauungsplan festgelegte Geschossflächenzahl (GFZ). Sie legt zusammen mit weiteren Kennzahlen das "Maß der baulichen Nutzung" fest - hier also, wie viele Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiel: Wenn für ein 500 Quadratmeter großes Grundstück die GFZ 0,5 gilt, darf die Gesamtfläche al...