Die Liste der Risiken, die auf Baustellen rund um die Uhr lauern, ist lang und beginnt schon mit dem Kauf des Bauplatzes. Denn auch auf unbebauten Grundstücken kann es für Passanten und Besucher Stolperfallen geben. Trotz Verbotsschildern fühlen sich vor allem Kinder von Baustellen magisch angezogen. Stürzt ein Kind beispielsweise in einen schlecht gesicherten Kellerschacht, muss der Bauherr Schadensersatz zahlen. Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Häuslebauer auch dann, wenn er sämtliche Arbeiten an Fachleute delegiert hat. Das nennt sich dann Gesamtschuldnerschaft.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Darauf sollte nicht verzichtet werden. Sie schützt vor Ansprüchen Dritter. Die Beiträge für die Bauherrenhaftpflichtversicherung richten sich nach dem Umfang des Bauvorhabens. Die Prämien beginnen schon bei einem Einmalbetrag von 30 Euro und können je nach gewünschter Absicherung bis zu 1.000 Euro betragen. Dabei klaffen die Preise bei einzelnen Versicherern deutlich auseinander, in Vergleich lohnt sich. Wer ein Grundstück kauft und es in absehbarer Zeit nicht bebauen will, benötigt nur eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke.
Kleinere Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen sind in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Darin sind dann je nach Tarif Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Summe wie 25.000 oder 50.000 Euro abgesichert. Ist das Projekt teuerer, entfällt der Schutz über die private Haftpflicht vollständig. Auf jeden Fall lohnt sich ein Blick in die Versicherungspolice oder eine Nachfrage bei der Haftpflichtversicherung. Denn teilweise gilt dieser Schutz nur für eine begrenzte Bauzeit von einigen Monaten.
Bauleistungsversicherung
So nennt sich die Vollkaskoversicherung für die gesamte Bauphase. Sie ersetzt Unwetterschäden, zum Beispiel nach einem Sturm, und Vandalismusschäden. Normale Witterungsschäden sind durch die Police allerdings nicht gedeckt. Zudem zahlt eine Bauleistungsversicherung, wenn fest installierte Bauteile gestohlen werden. Ungesichertes Baumaterial und Werkzeuge werden nicht bezahlt. Versichert sind dagegen fahrlässig angerichtete Schäden von Bauarbeitern. In der Regel verlangen die Versicherungen eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent, mindestens jedoch 150 Euro je Schadensfall.
Bauhelferschutz
Wer sich von Nachbarn oder Freunden helfen lässt, sollte seine Helfer unbedingt bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden, damit sie gesetzlich unfallversichert sind. Der Beitrag richtet sich nach der Dauer des Einsatzes: Sind die Bauhelfer während der gesamten Bauzeit insgesamt weniger als 40 Stunden im Einsatz - was in der Regel nur bei Ausbesserungsarbeiten der Fall sein dürfte - müssen sie nicht bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Geht die Hilfe insgesamt über 40 Stunden hinaus, muss man seine Helfer namentlich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Diese fragt neben den Namen und den gel...