Ratgeber: Steuern auf Photovoltaikanlagen

Sonne im Schatten des Finanzamts

Spezial Bauen und Finanzieren | | Kategorie: Geld und Recht | 03.11.2016

Ratgeber: Steuern auf Photovoltaikanlagen

Damit sich die Sonnenstromanlage richtig rechnet, will auch der Umgang mit den Finanzbehörden gelernt sein. Da heute der Eigenverbrauch im Vordergrund steht, bringt das neben gesparten Stromkosten auch weniger Steuerbürokratie - wenn man die passende Steuervariante wählt.

Schlechte Presse und die Absenkung der Einspeisevergütung hat das Image der privaten Stromerzeugung angekratzt. In der Debatte um die Kosten der Energiewende wurde dabei übersehen, dass der Solarstrom vom Dach noch nie so günstig wie heute war. An den Kosten liegt es jedenfalls nicht, dass der Photovoltaikmarkt in Deutschland zuletzt massiv geschrumpft ist. Vielmehr hat man den Eindruck, dass die Energiewende von der Bundesregierung eher gebremst als beschleunigt wird.

Dabei interessieren sich die Regierung und ihre Steuerbehörden sehr wohl für die erneuerbare Stromerzeugung, aber anders, als zu vermuten wäre: Die Sonne schickt zwar keine Rechnung, aber dafür der Fiskus seine Steuerformulare an die Solarbetreiber. Die "Sonnensteuer" ist spätestens ein Thema, seit die Bundesregierung auch für selbstverbrauchten Solarstrom aus größeren Photovoltaikanlagen die EEG-Umlage erhebt. Obwohl es sich dabei nicht um eine Steuer im eigentlichen Sinn handelt, sind Photovoltaikanlagen auch für den Finanzminister immer interessanter. Verkaufen die Anlagenbetreiber doch zumindest einen Teil ihres Stroms per Überschusseinspeisung an den örtlichen Stromnetzbetreiber.

In den Boomzeiten der deutschen Solarbranche war das für viele Anlagenbetreiber ein lukratives Geschäft und deshalb steuerlich betrachtet ein Gewerbebetrieb. Der finanzielle Gewinn auf der einen Seite zog auf der anderen Seite einiges an steuerrechtlichem Zusatzaufwand nach sich. Heute lohnt die Anschaffung einer Photovoltaikanlage vor allem dann, wenn man sich selbst mit Strom versorgen will. Lässt sich dann das private Solarkraftwerk mit weniger oder sogar ganz ohne Steuerbürokratie betreiben? Die Antwort: Mit der richtigen Strategie kann eine Photovoltaikanlage erheblich Steuern sparen. Wer aber mit dem Finanzamt in Sachen Solar gar nichts zu tun haben will, kann auch das in vielen Fällen realisieren.

Die erste Frage: Wann ist eine Photovoltaikanlage steuerlich überhaupt relevant? Hier gibt es zwei Aspekte zu klären: Was ist angesagt - Umsatzsteuer oder Ertragssteuer?

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist für Privatpersonen ungewohnt und folgt einer eigenen Logik. Nicht jeder hat Lust, sich damit zu beschäftigen. Grundsätzlich wird fast jede Photovoltaikanlage umsatzsteuerpflichtig, wenn Strom regelmäßig verkauft wird, beispielsweise durch Einspeisung von Überschussstrom ins Netz. Diese Umsatzsteuerpflicht kann aber leicht umgangen werden, indem der Betreiber die Kleinunternehmerregelung wählt. Möglich ist das bei einem Jahresumsatz von bis zu 17.500 Euro, das heißt, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom diesen Betrag jährlich nicht überschreiten. Bei neuen Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Leistung ist das sicher immer der Fall.

Photovoltaikanlagen werden heute vorrangig installiert, um Solarstrom selbst zu verbrauchen. Batteriespeicher dienen genau diesem Zweck und führen dazu, dass nur noch ein kleiner Tei...