Ratgeber: Bessere Versicherungsbedingungen

Kleingedrucktes groß geschrieben

ÖKO-TEST Oktober 2016 | | Kategorie: Geld und Recht | 29.09.2016

Ratgeber: Bessere Versicherungsbedingungen

Niemand liest Versicherungsbedingungen. Doch die Lektüre ist bares Geld wert. Denn der Markt ist hart umkämpft, ständig gibt es zusätzliche Leistungen zu sinkenden Preisen.

Ärger mit der Versicherung im Schadenfall ist keine Seltenheit. Das bestätigten 47 Prozent der Anwälte aus den Arbeitsgemeinschaften Versicherungs- und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, die 2014 von Forsa befragt wurden. Sie waren der Ansicht, dass sich das Regulierungsverhalten der Versicherer in den vergangenen fünf Jahren "deutlich" verschlechtert hat. Verbraucher können dem Ärger vorbauen. Sie müssen vor allem zwei Dinge tun: ihren Versicherungsschutz prüfen und mögliche Lücken schließen.

Die Zeit dafür ist äußerst günstig. Die private Risikovorsorge rund um die Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ist schwer umkämpft. "Der Versicherungsmarkt wird immer transparenter, weshalb ein stetiges Wettrüsten der Versicherer stattfindet", sagt Björn Keim von der Versicherungs-Makler-Genossenschaft Vema aus Heinersreuth. "Grundsätzlich werden Versicherungsbedingungen immer besser. Lediglich beim Rechtsschutz kann man in einzelnen Bereichen erkennen, dass es Verschlechterungen gab." Zudem sinken die Preise selbst dort, wo man es nicht sieht, weil sich die Leistung erhöht hat.

In einem Vergleich für ÖKO-TEST mit älteren Bedingungen stellt die Ergo Versicherung allein in den Sparten Hausrat, Wohngebäude und Privathaftpflicht 118 Verbesserungen vor. In 86 Leistungsbereichen gab es keine Änderung und lediglich in einem Fall ist die Leistung heute nur noch gegen einen Mehrbeitrag erhältlich. Ganz typisch ist der "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles". Hier gab es bei der Ergo in der Wohngebäudeversicherung 2009 noch eine Begrenzung auf eine Schadenhöhe von 10.000 Euro. Seit 2014 verzichtet die Assekuranz grundsätzlich auf Abzüge, wenn der Kunde beispielsweise einen Brand verursacht, weil er grob fahrlässig die Pfanne auf dem heißen Herd vergessen hat und das Haus bis auf die Grundmauern niederbrennt.

Was große Anbieter in den vergangenen Jahren nachgeholt haben, war bei kleineren Versicherern und sogenannten Konzeptanbietern längst üblich. Denn sie verkaufen ihre Produkte nicht über Image, sondern über Versicherungsmakler und Qualität. Schon 2012 hat beispielsweise die Ostangler Brandkasse eine "Fair-Play-Klausel" in der Wohngebäude- und Hausratversicherung eingeführt, die selbst bei grob fahrlässigen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften auf Abzüge verzichtet. Zwischen 2012 und heute hat das Unternehmen in Hausrat, Wohngebäude und Privathaftpflicht nur 20 Verbesserungen vorgenommen. 150 Leistungsbereiche sind unverändert geblieben. Vor allem deshalb, weil sie im Vergleich zum Markt bereits spitze waren. Wie kleinere Anbieter und Konzeptentwickler die Entwicklung marktweit vorantreiben, sieht man am deutlichsten an drei neuen Innovationsklauseln.

Mega-Schutz

In neuster Zeit haben innovative Versicherer sogenannte Updategarantien eingeführt. Damit erhalten die Kunden die Sicherheit, dass neue und bessere Bedingungen...