Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs machen es Millionen Versicherungskunden möglich, ihren zwischen Mitte 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen zu widersprechen. Das kann im Einzelfall mehr Geld bringen als die Kündigung des Vertrags oder sogar das Warten auf den regulären Ablauf der Police, wie ÖKO-TEST berichtete (ÖKO-TEST 10/2015). Weil das für die Versicherer ein teurer Spaß werden kann, hatte die Aachen Münchener Versicherung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Doch die Karlsruher Richter wiesen die Beschwerde gegen das Urteil des ebenfalls in Karlsruhe ansässigen Bundesgerichtshofs (BGH) zurück.
Reaktionen: Aachen Münchener Versicherung
Schlappe beim Verfassungsgericht
ÖKO-TEST Oktober 2016 | | Kategorie: Geld und Recht | 29.09.2016