Aktualisiert am 20.10.2016 | Wir wollten wissen, ob die Präparate, die Pollenallergikern in Deutschland derzeit zur Hyposensibilisierung verabreicht werden, sicher und wirksam sind. Dafür haben wir insgesamt 36 Therapieallergene mit Pollenextrakten von Gräsern, Bäumen und Kräutern überprüft: 26 davon werden unter die Haut gespritzt und 10 als Tropfen oder Tabletten über die Mundschleimhaut aufgenommen.
Hyposensibilisierungs-Präparate im Test: Das Fazit
23 Präparate haben wir mit einem Gesamturteil versehen – nur drei schneiden mit Bestnote "sehr gut" ab, elf sind immerhin "gut" und neun landen mit der Note "befriedigend" im Mittelfeld. Sie sind unter arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten alle empfehlenswert, da ihnen ein positives Risiko-Nutzen-Verhältnis vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bescheinigt wurde.
Die 13 weiteren Produkte sind derzeit noch nicht zugelassen, diese haben wir nicht abschließend bewertet. Punktabzug gab es unter dem Testergebnis Hilfsstoffe für das toxisch wirkende Konservierungsmittel Phenol.
Wirkung der Therapieallergene gut belegt
Die heute für Pollenallergiker zur spezifischen Immuntherapie (SIT) eingesetzten Präparate haben zumindest ihre klinische Wirksamkeit bewiesen – das heißt, Patienten wurden unter realen Bedingungen mit ihnen erfolgreich therapiert.
Insgesamt ist die Wirkung der Therapieallergene für Pollenallergiker gut belegt. Da sich viele derzeit aber noch in der Zulassungsphase befinden, ist es nach aktuellem Stand problematisch, eine seriöse abschließende Bewertung aller Präparate vorzunehmen.
Laut Dr. Jörg Kleine-Tebbe, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI), wäre dies erst in etwa zehn Jahren sinnvoll, wenn alle derzeit laufenden Studien abgeschlossen sind.
Deshalb haben wir von ÖKO-TEST uns dazu entschieden, nur jene Produkte mit einem Gesamturteil zu versehen, die nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugelassen sind. Die übrigen Produkte erhalten ein Testergebnis Hilfsstoffe, aber kein Gesamturteil.
Ein Hersteller bekommt Abzüge für Intransparenz
Fast allen Injektionssuspensionen im Test ist zudem Aluminiumhydroxid beigemischt. Es dient als Depotträger und Wirkverstärker – so sollen die Allergene erst nach und nach in den Körper eingebracht werden und dort ihre bestmögliche Wirkung entfalten können.
Um das Risiko besser einschätzen zu können, baten wir die Hersteller, uns die eingesetzten Aluminiummengen mitzuteilen. Die von zwei Herstellern angegebenen Mengen liegen unter der im Europäischen Arzneibuch angegebenen Beschränkung von 1,25 Milligramm Aluminium pro Dosis.
Ein Hersteller weigerte sich "aus wettbewerbsrechtlichen Gründen", uns den Aluminiumgehalt seiner Präparate mitzuteilen. Für diese verbraucherunfreundliche Intransparenz gibt es Abzüge unter den Weiteren Mängeln.
Aluminium in Therapieallergenen unbedenklich
Aluminium wird kritisiert, sich schädlich auf das Nervensystem und die Fortpflanzung auszuwirken. Das Paul-Ehrlich-Institut hat 2014 in einer Sicherheitsbewertung zu Aluminium in Therapieallergenen die eingesetzten Mengen als unbedenklich eingestuft.
Diesem Urteil schließen wir uns an und werten Aluminiumhydroxid nicht unter den Hilfsstoffen ab, da das verhältnismäßig geringe Risiko einem hohen medizinischen Nutzen gegenübersteht.
Art der Hyposensibilisierung mit Arzt besprechen
- Wenn während der Pollensaison keine Medikamente mehr gegen Ihre Allergiesymptome wirken und womöglich sogar Husten oder Atemnot dazukommen, kann Ihnen ein Allergologe helfen. Der Facharzt weiß, welche Art der Hyposensibilisierung für Sie passend ist.
- Eine Empfehlung kann ÖKO-TEST nur für zugelassene Präparate aussprechen. Fragen Sie Ihren Arzt ruhig, welches Präparat er Ihnen verabreichen möchte und wägen Sie gemeinsam vor Behandlungsbeginn die Vor- und Nachteile der Therapieformen mit gespritzten und mit sublingual (unter der Zunge liegend) verabreichten Präparaten ab.
Diesen Test haben wir zuletzt im ÖKO-TEST Magazin März 2016 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch für 2017 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.
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