UV-Schutzanzüge für Kleinkinder im Test: Nur ein Produkt ist "gut"

Jahrbuch Kleinkinder 2017 | Autor: Redaktion | Kategorie: Kinder und Familie | 19.01.2017

UV-Schutzanzüge für Kleinkinder im Test
Foto: mayakova/Shutterstock

Mit Sonnenbrand ist nicht zu spaßen. Die Haut von Kindern muss besonders vor gefährlichen UV-Strahlen geschützt werden. Spezielle Schutzanzüge schaffen das, wie unser Test gezeigt hat. Aber nur ein Produkt ist wirklich empfehlenswert.

Aktualisiert am 19.01.2017 | Werden Kinder nicht gut genug vor gefährlichen UV-Strahlen geschützt, erhöht sich mit jedem Sonnenbrand ihr Hautkrebsrisiko im Erwachsenenalter. Ihre Haut ist dünn und hat nur einen geringen natürlichen Eigenschutz. Leider ist das immer noch nicht allen Eltern bewusst. Sorglos lassen sie ihren Nachwuchs ohne ausreichenden Schutz im Freien toben.

Laut einer Umfrage der Europäischen Hautkrebsstiftung (ESCF) gaben gerade einmal 14 Prozent der Eltern an, ihren Kindern zum Spielen im Freien eine Mütze aufzusetzen. Auf Kleidung, die vor UV-Strahlen schützt, achte nur jedes fünfte Elternteil. Dafür klagte bereits jedes fünfte Kind im Kindergartenalter über mindestens einen Sonnenbrand.

Wie gut sind die UV-Schutzanzüge im Test? 

Weil es neben Urlaub in Meeresregionen Eltern mit ihren Kindern an warmen Tagen auch an Badeseen und in Freibäder zieht, wollte ÖKO-TEST wissen, wie gut UV-Schutzanzüge für Kleinkinder beim Planschen und Toben in der Sonne schützen. Dafür haben wir 15 Produkte eingekauft und in die Labore geschickt. Hält der ausgelobte UV-Schutz, was der Hersteller verspricht? Behält der Stoff seine Farbe im Chlorwasser? Welche Schadstoffe stecken in den halblangen Anzügen?

Das Testergebnis: Nur einen UV-Schwimmanzug können wir mit dem Gesamturteil "gut" empfehlen. Vier fallen mit "ungenügend" oder "mangelhaft" durch. Die meisten Produkte landen im Mittelfeld. Nur ein Produkt besteht die Materialprüfungen mit "sehr gut".

UV-Schutz bei Neuzustand vs. nach Abnutzung 

Leider können Verbraucher nicht bei allen Produkten erkennen, nach welchem Verfahren der UV-Schutz zertifiziert wurde. Immerhin: Alle Produkte bestätigen den ausgelobten Schutzfaktor im Neuzustand. Allerdings sollten die Shortys Kinderhaut auch dann noch vor Sonne schützen, wenn sie schon älter oder abgenutzter sind.

Kinder buddeln im Sand, der das Gewebe scheuern kann. Eltern cremen den Nachwuchs mit Sonnenmilch ein, um auch nichtbedeckte Körperstellen zu schützen. Beides kann dem Anzug zusetzen. Der UV-Standard 801 berücksichtigt diesen Belastungsstress. Andere Verfahren, wie der australisch-neuseeländische Standard (AS/NZS 4399), tun das nicht.

Fünf Produkte schwächeln unter Belastung teils stark und büßen an UV-Schutz ein. Ein UV-Schutzanzug im Test fiel auffällig aus der Reihe. Laut UV Standard 801 bekäme der Anbieter statt UPF 50+ nur eine UPF-15-Zertifizierung. Neun Textilien sind mit einem gemessenen UPF 80 auch im Gebrauchstest top!

Manche Anzüge lassen Farbe im Chlorwasser 

Pack die Badehose ein – denn bei acht Anzügen kann es vorkommen, dass sie im Chlorwasser Farbe lassen. Sechs davon können allein deshalb laut Prüflabor optisch nicht besser als "ungenügend" bewertet werden. Drei Produkte davon tragen nicht explizit einen Hinweis, dass sie fürs Chlorwasser geeignet sind, aber sie schließen es auch nicht aus. Woher sollen Eltern also wissen, ob ihr Kind ins gechlorte Nass hüpfen darf?

Anders ist es bei den anderen drei Produkten: Bei allen konnten wir einen Hinweis finden, der die Nutzung im Chlorwasser erwähnt. Die Chlorbeständigkeit sollte unserer Meinung nach aber nicht nur für das Material, sondern auch für die Farbe gelten. Deshalb haben wir die Messlatte höher gelegt: Bei der Bewertung der Chlorbadewasserechtheit gilt für diese Textilien die Farbveränderung in der laut DIN-Norm stärksten Chlorkonzentration.

UV-Schutzanzüge im Test: Kritik an Inhaltsstoffen 

Was ist ansonsten aufgefallen? 

  • Ein UV-Schutzanzug im Test enthält den krebsverdächtigen Farbstoff Anilin. Der gemessene Wert überstieg den Grenzwert für verbotene aromatische Amine laut Bedarfsgegenständeverordnung. Vor dem Stempel "nicht verkehrsfähig" rettet das Produkt der Tatsache, dass Anilin keine verbotene Substanz ist.
  • Krebserzeugendes o-Toluidin enthält ein überprüftes Produkt. Es ist laut Verordnung ab 30 Milligramm pro Kilogramm verboten. Der nachgewiesene Wert lag darunter.
  • Etliche Produkte bekämen ein um eine Note besseres Testergebnis Inhaltsstoffe, steckten keine optischen Aufheller in den Etiketten oder im Hauptmaterial. Die Substanzen können mit dem Schweiß auf die Haut gelangen und bei gleichzeitiger Sonneneinstrahlung allergische Reaktionen hervorrufen.

Diesen Test haben wir zuletzt im Ratgeber Kleinkinder für 2016 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch Kleinkinder für 2017 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Weiterlesen auf oekotest.de:

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Der Einkauf: UV-Schutzanzüge sollen Kinder gut vor den schädlichen Sonnenstrahlen schützen. Und natürlich soll der Nachwuchs darin auch gut aussehen. Wir haben deshalb besonders intensiv in Internetshops gestöbert und dort insgesamt 15 topmodische Produkte zwischen 11,90 Euro und 49,95 Euro eingekauft.

Die Materialprüfungen: Hält der UV-Schutz, was der Anbieter verspricht? Wichtig dabei ist, dass die Textilien nicht nur neu nach dem Auspacken vor UV-Strahlen schützen, sondern besonders dann, wenn sie schon etwas älter sind. Der UV-Standard 801 berücksichtigt sowohl Neuzustand als auch bereits beanspruchtes Gewebe, weshalb dieses Verfahren - im Gegensatz zum europäischen Standard EN 13758 oder dem AS/ZNZS 4399, die keinen Tragegebrauch simulieren - für uns das aussagekräftigste ist. Weil aber auch die Optik zählt, haben beauftragte Labore die Stoffe und/oder Motivdrucke auf Farbechtheiten nach DIN-Normen getestet.

Die Inhaltsstoffe: Bunte Farben, Brustmotive, Reißverschlüsse: Selbst das kleinste Emblem bietet Platz für problematische Inhaltsstoffe. Stecken giftige zinnorganische Verbindungen drin? Löst sich Antimon heraus, das Haut und Schleimhäute reizen kann? Werden verbotene Phthalate oder krebserzeugende aromatische Amine eingesetzt?

Die Bewertung: Gerade weil Kinderhaut gut geschützt werden muss, sehen wir falsche UV-Schutzfaktoren sehr kritisch. Ebenso ärgerlich finden wir, wenn die Textilien beim Baden im Meer oder im Schwimmbad ihre Farbe verlieren. Sind diese Farben dann auch noch gesundheitsschädigend, hört der Spaß ganz auf. In das Gesamturteil gehen das Testergebnis Materialprüfungen und das Testergebnis Inhaltsstoffe zu jeweils 50 Prozent ein. Es kann nicht besser sein als das Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Produkt mit einem "ungenügenden" Testergebnis Materialprüfungen kann auch insgesamt nicht besser sein.

Bewertungslegende 

Bewertung Testergebnis Materialprüfungen: Unter dem Testergebnis Materialprüfungen führt zur Abwertung um fünf Noten: eine sehr geringe Chlorbadewasserechtheit. Bei als chlorbeständig oder im Schwimmbad nutzbar ausgelobten Produkten gelten die Prüfwerte mit der laut DIN EN ISO 105-E03:2010-08 höheren aktiven Chlorkonzentration (100-mg/l-Lösung). Bei als nicht ausdrücklich als chlorbeständig ausgelobten Produkten, bei denen die Artikelbeschreibung eine Nutzung in Chlorwasser aber annehmen lässt, gelten die Prüfwerte mit der laut DIN EN ISO 105-E03:2010-08 geringeren aktiven Chlorkonzentration (50-mg/l-Lösung). Zur Abwertung um vier Noten führt: eine geringe Chlorbadewasserechtheit. Zur Abwertung um jeweils drei Noten führen: a) ein UPF von 15 nach dem UV-Standard 801; b) eine mäßige Lichtechtheit. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: ein deklarierter UV-Schutzfaktor nach nicht angegebenem Standard, der um mehr als zehn höher ist als das von uns gemessene Ergebnis. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein UPF von 30 bis 40 nach dem UV-Standard 801; b) die Auslobung eines bestimmten UV-Schutzfaktors ohne Angabe am Textil oder in der Artikelbeschreibung, nach welchem Standard gemessen wurde.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führen zur Abwertung um vier Noten: aromatische Amine (hier: Anilin, o-Toluidin). Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) mehr als 100 μg/kg bis 1.000 μg/kg Dioktylzinn; b) mehr als 5 mg/kg Chlorphenol (hier: 4-Chlor-3-Methylphenol). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) halogenorganische Verbindungen, sofern nicht bereits wegen Chlorphenol um zwei Noten abgewertet wurde; b) mehr als 10 mg/kg phosphororganische Verbindungen (hier: TBEP); c) mehr als 1 mg/kg Antimon im Eluat; d) PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen im Produkt; e) optische Aufheller.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: Nonylphenolethoxylate. Zur Abwertung um eine Note führt: PVC/ PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung. Das Testergebnis Materialeigenschaften beruht auf dem Teilergebnis UV-Schutz. Eine weitere Materialprüfung, die "mangelhaft" oder "ungenügend" ist, verschlechtert das Testergebnis Materialeigenschaften um zwei Noten. In das Gesamturteil gehen das Testergebnis Materialprüfung und das Testergebnis Inhaltsstoffe zu jeweils 50 Prozent ein.

Das Gesamturteil wird kaufmännisch gerundet. Es kann nicht besser sein als das Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Produkt mit einem "mangelhaften" Testergebnis Materialprüfungen kann nicht besser sein als "mangelhaft". Ein Produkt mit einem "ungenügenden" Testergebnis Materialprüfungen kann nicht besser sein als "ungenügend".

Testmethoden 

Methoden Inhaltsstoffe: Halogenorganische Verbindungen (in ausgewählten Teilen): Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Aromatische Amine/Azo-Farbstoffe (in ausgewählten Teilen): Prüfung auf Amine nach reduktiver Spaltung, Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-2, Prüfung mit und ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362-1 (April 2012); Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-3, Prüfung nach DIN ISO/TS 17234 für Leder; bei Hinweisen auf 4-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-15 DIN EN 14362-3 (September 2012); Bestimmungsgrenze: 5 mg/kg; GC/MS, Dünnschichtchromatografie; zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine. Methoden Dispersionsfarbstoffe: Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-10 Norm DIN 54231 (November 2005); Dünnschichtchromatografie und HPLC mit DAD (UV/Vis-Detector). Optische Aufheller (in ausgewählten Teilen): qualitativer Nachweis (UV-Licht). PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen im Produkt und in der Verpackung (in ausgewählten Teilen): Röntgenfluoreszenzanalyse. Nonylphenolethoxylate (repräsentative Mischprobe): LC-MS/MS nach Extraktion. Weichmacher, Ersatzweichmacher und phosphororganische sowie phenolische Verbindungen (repräsentative Mischprobe): GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Antimon in Materialien mit Polyesteranteil: Elution von Schwermetallen mittels saurer Schweißlösung. Elementbestimmung mittels ICP-MS. Nickellöslichkeit (in Metallteilen mit Hautkontakt): Elution der Proben mittels sauer Schweißlösung. Elutionsdauer eine Woche. Elementbestimmung mittels ICP-MS. Zinnorganische Verbindungen (repräsentative Mischprobe): NaDDTC, EtOH, Hexan, NaBEt4, GC-AED. Elemente (in ausgewählten Teilen): Röntgenfluoreszenzanalyse.
Methoden Materialprüfungen: Chlorbadewasserechtheit gemäß DIN EN ISO 105-E03:2010-08; Meerwasserechtheit gemäß DIN EN ISO 105-E02:2013-06; Lichtechtheit gemmäß DIN EN ISO 105-B02: 2014-11. Die Bewertung der Echtheitsprüfungen erfolgt unter den in der Norm festgelegten Bedingungen mittels Graumaßstab (Lichtechtheit mittels Blaumaßstab), wobei Note 5 die beste Note darstellt und Note 1 die schlechteste. Eine unterstrichene Benotung zeigt immer die Tendenz der Gesamtnote der Prüfung an. Visuelle, subjektive Beurteilung mit einer halben Note Unsicherheit. Von der Norm abweichende Bedingungen (zum Beispiel andere Lichtquelle) können zu deutlicheren Abweichungen einer Note führen. Die Noten ergeben folgende Bewertungen: 5 und 4 = in Ordnung; 3 = mäßig; 2 = gering; 1 = sehr gering. Anmerkung zur Lichtechtheit: Verfahren 2, Belichtungszyklus A1. Xenon Alpha-LM, luftgekühlte Xenonbogenlampe. Bestrahlungsstärke: 42 W/m². Probenraumtemperatur: 36 °C. Schwarzstandardtemperatur: 47 °C. Relative Feuchte: 40 %. UV-Schutz-Prüfung in ausgewählten Teilen gemäß UV Standard 801. Dabei wurden zunächst alle Proben nach AZ/NZS 4399:1996 gescreent. In Abhängigkeit der Gesamtprobenzahl wurden anschließend Stichproben ausgewählt und nach den Richtlinien des UV Standard 801 geprüft. Messgerät: Labsphere UV-1000F (UV Transmittance Analyzer). Registrierbereich: 250 bis 450 mm. Prüfklima: 20,5 °C und 46 % relative Luftfeuchte. Mehrfachmessung: in Längsrichtung und in Querrichtung.

Einkauf der Testprodukte: Februar 2016 

Diesen Test haben wir zuletzt im Ratgeber Kleinkinder für 2016 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch Kleinkinder für 2017 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

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