Trinkpäckchen im Test: Zwei sind "sehr gut"

Jahrbuch Kleinkinder 2017 | Autor: Frank Schuster | Kategorie: Kinder und Familie | 19.01.2017

Trinkpäckchen im Test: Welche Marken überzeugen?
Foto: Maria Sbytova/Shutterstock

Portionspäckchen mit Fruchtgetränken sind beliebt für Schule und Freizeit. Leider stecken darin nicht so viel Obstanteile, dafür oft zusätzlicher Zucker und zum Teil Aromen. Zwei Trinkpäckchen schneiden aber auch mit Bestnote ab. 

Aktualisiert am 19.01.2017 | Mit richtigem Obst kann Fruchtsaft zwar nicht mithalten. Doch immerhin steckt in ihm noch einiges an Vitaminen, Mineralstoffen und sekundären Pflanzenstoffen. ÖKO-TEST hat 17 verschiedene Trinkpäckchen für Kinder eingekauft, um sich einmal genauer anzuschauen, wie viel Frucht, Zucker und Aromen in den Getränken stecken. Das Testergebnis: Fünf der Trinkpäckchen schneiden mit "sehr gut" oder "gut" ab. 

Trinkpäckchen im Test: 17 Säfte im Vergleich 

Fast alle "sehr guten" und "guten" Produkte haben einen Fruchtgehalt von 50 Prozent und mehr. Ein Trinkpäckchen im Test enthält nur 33 Prozent Fruchtkonzentrat. Es bekommt von uns trotzdem ein "sehr gut", da es sich ohne Zusatz von Zucker oder Aromen als guter Durstlöscher anbietet.

Aber ganz gleich, ob wenig oder viel Frucht: In allen Testprodukten steckt zumindest so viel Saft, wie auf der Packung angegeben. Das von uns beauftragte Labor fand keine Abweichungen zwischen deklariertem und analysiertem Fruchtsaftgehalt.

Die Säfte mit schlechteren Ergebnissen liegen meist bei nur 12 bis 20 Prozent Fruchtgehalt. Sie gleichen den fehlenden Fruchtgeschmack mit vielen Zusätzen aus.

Trinkpäckchen enthalten viel Zucker 

Fast alle Säfte haben hohe Zuckergehalte. Bis zu 20,3 Gramm stecken in einem 200-Milliliter-Trinkpäckchen - das entspricht fast sieben Zuckerwürfeln. Für Zucker haben wir nicht per se Minuspunkte verteilt, sondern uns genauer angeschaut, woher er stammt.

Obst ist von Natur aus süß; ein Produkt, das tatsächlich nur aus dem Saft der Früchte und aus Wasser besteht, sollte nicht abgewertet werden. Den meisten Produkten ist allerdings noch zusätzlich Zucker oder ein anderes Süßungsmittel (Fructose-Glucose-Sirup, Oligofructose, Traubensüße, Steviolglycoside) zugesetzt, vor allem denjenigen mit niedrigem Saftanteil. Dafür gibt es Abwertungen um eine Note, bei mehr als 20 Gramm pro 200 Milliliter Gesamtzucker um zwei Noten.

Positiv zu vermerken ist: Die Anbieter versuchen zumindest nicht zu tricksen: Die Produkte enthalten nicht mehr Zucker als angegeben, wie die Laboranalyse zeigt.

Aromen in Trinkpäckchen 

Um auch dünne Säfte mit wenig Fruchtanteil schmackhaft zu machen, greifen manche Hersteller nicht nur zu Süßungsmitteln. Acht der von uns getesteten Säfte haben Aromen deklariert, ein paar davon "natürliches Orangenaroma". An Letzteren hat das von uns beauftragte Labor nichts zu bemängeln, denn in der Analyse wies es in keinem davon nicht natürliche Aromastoffe nach.

Schlechtes Gegenbeispiel: Auf einem Trinkpäckchen steht: "Aroma: Multifrucht (Maracuja, Orangen, Mango Frucht, Zitrone, Grapefruit, Mandarine)." Doch das Labor wies neben Spuren eines Geschmacks aus Orange/Zitrone hauptsächlich ein synthetisches Aroma nach - von Maracuja, Mango und Co. keine Spur.

Zwei Produkte deklarieren "natürliches Aroma". Aus welchen Früchten es gewonnen wurde, bleibt jedoch offen. Die Hersteller haben es uns auf Anfrage nicht mitgeteilt. Stoffe, die als "natürliches Aroma" deklariert werden, müssen nicht tatsächlich aus echten Früchten stammen. Sie können auch unter Einsatz von Bakterien, Pilzen oder Hefen aus natürlichen Grundstoffen gewonnen werden.

Zitronensäure greift Zahnschmelz stärker an 

Vielen Produkten ist Zitronensäure, -saft oder -konzentrat zugesetzt. Schon eine kleine Menge davon erzeugt einen spritzigen Geschmack auf der Zunge. Die Säure greift aber stärker als die von anderen Früchten den Zahnschmelz an, vor allem den der Milchzähne. Studien zufolge weicht sie den Zahnschmelz auf und begünstigt Karies.

Da es den Herstellern bei den geringen Mengen an Zitronensaft oder -konzentrat, die sie beimischen, in erster Linie um den Einsatz als Säuerungsmittel geht und nicht um die Fruchtbestandteile, sind sie wie der Zusatz von Zitronensäure verzichtbar. Ein guter Saft mit genügend Fruchtanteil benötigt diese Zusätze nicht.

Was ist ansonsten aufgefallen? 

  • Einige der Orangen- und Mehrfruchtsäfte sind mit Vitamin C angereichert. Diesen Stoff enthalten Zitrusfrüchte von Natur aus. Künstliche, zugesetzte Vitamine haben nicht die gleichen positiven Effekte wie natürliche.
  • Einem Trinkpäckchen im Test sind überdies noch weitere Vitamine sowie Mineralstoffe und Betacarotin (Provitamin A) beigemischt. Die Zugabe des letztgenannten Stoffes sehen wir als besonders kritisch, denn die Aufnahme von isoliertem Betacarotin hat sich als gesundheitlich bedenklich erwiesen.
  • Auf der Packung eines Trinkpäckchens sind 120 Milligramm pro 100 Milliliter Vitamin C deklariert. Nur: Unser Labor konnte in dem Getränk keine Spur davon nachweisen. Dafür gab es Notenabzug. Wenn auch zugesetztes Vitamin C überflüssig ist, sollten die Angaben korrekt sein und den Verbraucher nicht täuschen.

Kritik an fehlendem Hinweis 

Im Gegensatz zu Babyfläschchen oder Trinklerntassen verleiten Trinkpäckchen zwar weniger zu dauerhaftem Nuckeln. Kleinstkinder lieben es jedoch, lange am Strohhalm zu nuckeln. Wenn das Fruchtsaftgetränk langsam durch den Halm gesogen wird und die Zähne umspült, greifen Zucker und Säure die Zähne an. Auf den Packungen von zwei Trinkpäckchen im Test fehlt ein Hinweis, der vor Zahnschäden durch Dauernuckeln warnt.

Übrigens: Die Zeiten, in denen die Hersteller Konservierungsmittel in die Trinkpäckchen rührten, sind vorbei. Laut Verordnung sind sie in Fruchtsäften und -nektaren auch verboten. In den weniger fruchthaltigen Produkten, die unter die Kategorie Erfrischungsgetränke fallen, erlaubt die EU jedoch noch bestimmte Konservierer.

In unserem Test weist lediglich ein Trinkpäckchen Haltbarmacher aus, und zwar Kaliumsorbat sowie das umstrittene Natriumbenzoat (E 211), das in Verdacht steht, relativ häufig Allergien auszulösen.

Diesen Test haben wir bereits im Ratgeber Kleinkinder für 2016 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch Kleinkinder für 2017 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Der Einkauf: Drollige Dschungeltiere, knuffige Südfrüchte und bekannte Kinderhelden wie Mogli oder Die Maus: Trinkpäckchen für Kinder locken mit bunten Packungen und fruchtigen Versprechen. Wir haben 17 Produkte meist in Mehrfachpacks in Super-, Bio- und Drogeriemärkten eingekauft, darunter Eigenmarken und sieben Bio-Produkte, fünf sind auch für Kleinstkinder ab einem Jahr ausgelobt. Überwiegend handelt es sich um Orangen-, Apfel- und Mehrfruchtsaftgetränke aus Konzentraten, teilweise aber auch aus Direktsaft oder Mischungen mit Früchtetees. Die Portionsgröße der Tetrapaks und Trinkbeutel liegt, abgesehen von drei Ausnahmen, bei jeweils 200 Millilitern.

Die Inhaltsstoffe: Wie viel Frucht und wie viel Zucker stecken wirklich drin? Die von uns beauftragten Labore überprüften die Getränke auf ihren Saftanteil und unterzogen die "natürlichen" Frucht-Aromen einer genauen Analyse, um herauszufinden, ob die Angaben der Hersteller über deren Herkunft auch wirklich zutreffen. Zudem ließen wir die Getränke auf ihren Gesamtzuckergehalt sowie auf Pestizide und Schwermetalle untersuchen.

Die Deklaration: Wir verglichen die vom Labor ermittelten Zuckergehalte sowie die Aromenanalysen mit den Angaben auf den Verpackungen. Die Zutatenlisten klopften wir auf Inhaltsstoffe ab, welche die Qualität der Erzeugnisse mindern, etwa zugesetzte Zitrone, Vitamine und Mineralstoffe sowie umstrittene Konservierungsmittel. Zudem hielten wir Ausschau nach unzutreffenden Angaben auf den Verpackungen.

Die Bewertung: Ob zur Erfrischung in den Schulpausen oder in der Freizeit: Ein guter Fruchtsaft für Kinder sollte möglichst viele natürliche Bestandteile enthalten und möglichst wenig zugesetzte Stoffe. Deshalb basiert das Gesamturteil auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Unnötig viel Zucker, der nicht aus Obst kommt, sowie andere Süßungsmittel, die nur dazu dienen, das Getränk noch süßer zu machen, werten wir ab. Deklarationsmängel führen wir unter den Weiteren Mängeln. Sind es zu viele, verschlechtern sie das Gesamturteil.

Bewertungslegende 

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um vier Noten: Zusatz von Betacarotin (Provitamin A). Zur Abwertung um zwei Noten führt: ein Gesamtzuckergehalt von mehr als 20 g/200 ml, wenn Zucker und/oder ein Süßungsmittel zugesetzt ist. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Zusatz eines Aromas, das über einen natürlichen Extrakt bzw. ein "natürliches (…-Frucht)-Aroma" hinausgeht ("Aroma", "natürliches Aroma"); b) ein Gesamtzuckergehalt von mehr als 10 g bis 20 g/200 ml, wenn Zucker und/ oder ein Süßungsmittel zugesetzt ist; c) Vitamin- und/oder Mineralstoffzusatz; d) Konservierungsstoffe; e) Farbstoff Carotin; f) ein Nickelgehalt von mehr als 20 μg/l; g) der Zusatz von Zitronensäure/-saft/-saftkonzentrat in einem Kinderprodukt; h) der Zusatz eines Süßungsmittels, falls nicht schon wegen eines zu hohen Gesamtzuckergehalts abgewertet wurde.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) Deklarationsmangel: fehlender Hinweis zum Saugverhalten und Zahnschäden ("Zum Schutz vor Karies nicht zum Dauernuckeln überlassen" oder vergleichbarer Hinweis), wenn sich das Produkt explizit an Kinder ab einem Jahr richtet; b) Deklarationsmangel: fehlendes Zutatenverzeichnis laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV); c)  Deklarationsmangel: Vitamin  C deklariert, aber nicht nachgewiesen; d) Deklarationsmangel: Die "Multifrucht"-Aroma-Bestandteile Maracuja, Mango, Grapefruit und Mandarine wurden im Labor nicht nachgewiesen. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Auslobung von Selbstverständlichkeiten, hier: Angabe ohne "Farb- und Konservierungsstoffe, laut Gesetz", da diese Stoffe für diese Warengruppe ohnehin nicht zugelassen sind; b) irreführende Brennwertangaben auf der Frontseite der Packung, die sich auf nur 100 ml statt auf die ganze Portionsgröße von 200 ml beziehen; c) widersprüchliche Bezeichnung eines Inhaltsstoffs auf Packung und Umkarton; d) Deklarationsmangel: irreführender Produktname, hier: "Durstlöscher" für einen süßen Mehrfruchtsaft mit Früchtetee; e) Deklarationsmangel: irreführende Angaben bei der Produktbezeichnung, hier: Bezeichnung "Früchtetee mit Mehrfruchtsaft" folgt nicht der Reihenfolge der Mengenverhältnisse: Früchtetee = 40,2 Prozent, Fruchtsäfte/-püree = 54 Prozent.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" oder "ungenügend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten.

Testmethoden 

Zusammensetzung des Safts, Süßungsmittel, Vitamine, Mineralstoffe, Aroma, Zitronensaft/-konzentrat/-säure: Deklaration. Aroma-Analyse: Untersuchung der Aromastoffe durch LRI-Kapillar-Gaschromatografie/Fullscan MS und Chirodifferenzierung nach Destillation, Extraktion und Anreicherung, entsprechend ASU L 00.00-106 modifiziert. Gesamtzucker, Gesamtextrakt, zuckerfreier Extrakt, Glucose, Fructose, Saccharose, Sorbit, Glycerin, Gesamtsäure pH 8,1, pH, relative Dichte, Brix: Grundanalyse nach IFU. Vitamin C (Ascorbinsäure): HPLC/UV nach IFU 17 modifiziert. Methanol, Ethanol: HS-GC/FID. Kalium, Magnesium: AAS. Phosphat: HPIC/LF. Elemente: Totalaufschluss in der Mikrowelle; Elementebestimmung mittels ICP-MS. Pestizide: Pestizidscreening mit LC/MS/MS nach LFGB L 00.00-113 und Pestizidscreening mittels GC/MS nach § 64 LFGB L 00.00-34. PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: März 2016 

Diesen Test haben wir bereits im Ratgeber Kleinkinder für 2016 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das Jahrbuch Kleinkinder für 2017 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

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